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Kleingewerbe/Studienabbruch

Verfasst: 06.07.2011, 11:36
von stefan123
Hallo,

auf der Suche nach einem Rat und Hilfe bin ich nun in diesem Forum gestrandet.

Zu meiner Geschichte:
Bis zu meinem Studienabbruch am 1.3. war ich über meine Eltern familienversichert.
Bei der Krankenversicherung gab ich daraufhin an, dass ich 250 Euro im Monat über mein Kleingewerbe verdiene. Das ist schon hoch angesetzt und am Umsatz (nicht mal am Gewinn) orientiert. Nahrungsmittel e.t.c. erhalte ich von meinen Eltern. So hat die KV das auch notiert und so steht es auch in deren Datenbank.

Nun erhielt ich ein nettformuliertes Schreiben, welches knapp 850 Euro Nachzahlung von mir verlangt - etwa 160 Euro pro Monat, das laut Telefonauskunft wohl sogar der Mindestsatz ist.

Auch wenn sich, so Gott will, meine Situation wahrscheinlich ab dem 1.9. bessert, ist es derzeit schlichtweg unmöglich deren gewünschten Beitrag zu bezahlen. Von den 850 Euro Nachzahlung ganz zu schweigen. Ich war eigentlich immer ganz froh nicht auf Hartz IV oder ALG angewiesen zu sein. Letztendlich kann ich der KV gerne die Einzugsermächtigung unterschreiben - allerdings werden weder sie und erst recht nicht ich Spaß daran haben, wenn monatlich Rückbuchungen auftauchen.

Gibt es in der derzeitigen Situation irgendeine Möglichkeit diesen Beitrag zu "umgehen"? Letztendlich bin ich ja durchaus bereit für eine KV Geld zu bezahlen und mir ist der Sinn dieses Systems selbstverständlich bewusst. Allerdings sollte der Betrag auch in irgendeiner Form angemessen sein. Es ist nicht tragbar, dass ich sämtliche Einnahmen, die ich in irgendeiner Form erziele, für eine "frewillige Pflichtversicherung" ausgebe. Im übrigen finde ich den Begriff "freiwillig" in diesem Zusammenhang amüsant. Das ist aber ein anderes Thema ;)

Schoneinmal vielen Dank für die Hilfe!

Stefan

Verfasst: 06.07.2011, 21:02
von heinrich
der Beitrag scheint übrigens der Mindestbeitrag zu sein.

Weniger geht bei einer freiw Versicherung nicht.


"Umgehen" kann man diesen, dadurch dass die freiw. Versicherung nicht mehr besteht

z.B.
durch eine Pflichtversicherung
also Arbeitnehmer (über 400 EUR)
als Künstler
als ALG II Empfänger (nicht als Darlehen)
als ALG I Empfänger

oder

heiraten mit einem Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dann mal ran.

Verfasst: 07.07.2011, 07:17
von stefan123
so so. freiwillig ...

Verfasst: 07.07.2011, 11:21
von Dipling
"Freiwillig" bedeutet seit Einführung der generellen Pflicht zur Krankenversicherung nur noch, dass der Wechsel in eine PKV möglich ist.

Welchen laufenden bzw. monatlichen Beitrag hat die Kasse denn festgelegt?