Ausscheiden aus Familienversicherung, Beitragshöhe

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Zorres
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Ausscheiden aus Familienversicherung, Beitragshöhe

Beitragvon Zorres » 09.07.2011, 20:40

Hallo,

ich bin (freiwiligversicherter GKV-Versicherter) alleinverdiener und meine Frau + 2 Kinder waren die ganze Zeit bei mir mit Familienversichert.
Wir haben auch eine Wohnung vermietet (Mieteinnahme ca. 500€/Monat) die ich beim letzten Lohnsteuerjahresausgleich ausversehen komplett bei meinr Frau eingetragen hatte. Wir sind zusammen veranlagt, von daher dachte ich mir nichts dabei....

Nun hat die GKV meine Frau aus der Famileinversicherung ausgeschlossen, sie soll sich freiwillig versichern (wegen ihren Mieteinnahmen). Dafür sollen wir ab dem 1.12 bis heute erstaml 851€ nachzahlen und nun soll sie für jeden Monat ca. 143€ bezahlen.
Beitragssatz 14,9% + 1,95 Pflegeversicherung.

Zudem steht in dem Schreiben das bei dem Betrag von einem Einkommen in Höhe von 851, 97 Euro auszugehen sei... ich kann nicht nachvollziehen woher dieser Betrag kommt.

Ist dieser ganze Vorgang denn so richtig und wie hoch dürfte den der Beitragssatz denn nur sein?
An wen kann man sich den wenden um sowas richtig klären zu lassen, am Telefon mit der GKV wird natürlich gesagt das alles so richtig sei aber ich kann mir das nicht so recht vorstellen....
Zudem sagten diese auch noch wenn ich einen neuen Einkommensteuerbescheid hätte wo die Mieteinnahmen wieder aufgeteilt sind auf uns beide könnte meine Frau eventuell wieder in die Familienversicherung zurück kommen.... das ist ja richter Nonsens irgendwie...

Danke im vorraus

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 09.07.2011, 21:35

Das ist jetzt aber ein wenig verzwickt, denn der EKST Bescheid ist ein amtliches Dokument das belegt das deine Frau letztes Jahr ein Einkommen von 6000,- € hatte, diese liegt über der Grenze von 365 € mtl. Das heißt denn also meiner Ansicht nach der Bescheid der Kasse ist richtig, auch die Beitragsbemessung von 851,97 ist die Mindestbeitragsbemessunggrnze bei freiwillig Versicherten, da gibt es kein rücken, leider.

Zorres
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Beitragvon Zorres » 09.07.2011, 21:46

Vielen Dank für deine schnelle Antwort, dann müssen wir wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen.

Dieser Mindestbeitrag von ca. 143€ ist ja aber sehr heftig... wenn meine Frau jetzt irgendwo 400€ verdienen würde könnte sie gleich zuhause bleiben mit dann noch verdienten 260€ (da geht dann ja sicherlich noch mehr ab)... das ist echt ein Witz....

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 09.07.2011, 21:52

Naja man könnte natürlich darlegen das ihr gemeinsame Einnahmen habt, aber da spricht der EKST Bescheid gegen, meiner Ansicht nach.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 09.07.2011, 21:56

Ab einem 401-Job (Midijob) hingegen wäre sie wiederum pflichtversichert und könnte sich die 143 EUR sparen,

Auch Steuerbescheide lassen sich berichtigen, manchmal auch außerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat (z.B. offenbare Unrichtigkeit). Der korrigierte Steuerbescheid sollte umgehend bei der Kasse eingereicht werden.
Zu prüfen wäre auch, ob hinsichtlich der Wohnung alle Werbungskosten (AfA, Reparaturen usw.) dem Finanzamt gegenüber vollständig angegeben wurden.

Zorres
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Beitragvon Zorres » 09.07.2011, 22:04

@Dipling
Am Dienstag habe ich sowieso einen termin bei einem Steuerberater... da werde ich da mal nachhaken was da machbar ist....

@Vergil09owl
Das haben wir auf einem Antwortschreiben schon extra vermerkt aber das Geld läßt sich die GKV natürlich nicht mehr so leicht entgehen....

Schaun wir mal...


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