GKV-beitragsfrei bei Bezug von Elterngeld
Verfasst: 12.07.2011, 23:02
Hallo zusammen
ich bin schwer beeindruckt von den sachkundigen beiträgen hier im forum und hoffe daß mir jemand helfen kann, einzuschätzen ob die GKV meinen "fall" richtig beurteilt oder trickst
Es geht um meine Frau, die seit Nov 2010 - Geburt unseres ersten Kindes - Elterngeld bezieht. Wir sind seit Dez 2009 verheiratet. Sie ist Französin und war bis dahin in Frankreich gesetzlich krankenversichert. Da ich selbst seit Jahren in der PKV bin, war eine Familienversicherung nicht möglich und meine Frau ist seit 1.Januar 2010 Pflichtmitglied in der GKV (Continentale BKK). Sie war übrigens bis dato nicht in Deutschland erwerbstätig.
Mein Verständnis ist dass sie in diesem Fall für die Zeit des Elterngeldbezugs beitragsfrei ist. Telefonisch wurde mir das auch von der GKV bestätigt, auf meine schriftliche Anfrage hin, heißt es nun aber sie habe keinen Anspruch auf Beitragsfreiheit. Als Begündung wurde Paragraph 5 Abs.1 Satz 13 des SGB genannt. Macht für mich keinen Sinn, weil der ja nur die Bedingung für die Pflichtversicherung angibt.
Vielen Dank für Eure Kommentare!
ich bin schwer beeindruckt von den sachkundigen beiträgen hier im forum und hoffe daß mir jemand helfen kann, einzuschätzen ob die GKV meinen "fall" richtig beurteilt oder trickst
Es geht um meine Frau, die seit Nov 2010 - Geburt unseres ersten Kindes - Elterngeld bezieht. Wir sind seit Dez 2009 verheiratet. Sie ist Französin und war bis dahin in Frankreich gesetzlich krankenversichert. Da ich selbst seit Jahren in der PKV bin, war eine Familienversicherung nicht möglich und meine Frau ist seit 1.Januar 2010 Pflichtmitglied in der GKV (Continentale BKK). Sie war übrigens bis dato nicht in Deutschland erwerbstätig.
Mein Verständnis ist dass sie in diesem Fall für die Zeit des Elterngeldbezugs beitragsfrei ist. Telefonisch wurde mir das auch von der GKV bestätigt, auf meine schriftliche Anfrage hin, heißt es nun aber sie habe keinen Anspruch auf Beitragsfreiheit. Als Begündung wurde Paragraph 5 Abs.1 Satz 13 des SGB genannt. Macht für mich keinen Sinn, weil der ja nur die Bedingung für die Pflichtversicherung angibt.
Vielen Dank für Eure Kommentare!