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Anspruch, als ehemaliger Beamter in die GKV zurückzukehren?

Verfasst: 17.07.2011, 16:39
von Netsrak
Hallo Forum,

ich möchte mich mit folgendem Problem um Rat an Euch wenden:

Ich bin seit über 5 Jahren Beamter. Vorher war ich Angestellter. Nunmehr scheide ich freiwillig aus dem Beamtenverhältnis aus und werde nahtlos wieder Angestellter sein.

Damals als Angestellter war ich pflichtversichert in der GKV. Während des Beamtenverhältnisses hatte ich Anspruch auf Beihilfe (50 %); die restlichen 50 % habe ich über eine private Krankenversicherung abgedeckt.

Nunmehr würde ich als Angestellter gerne wieder in die GKV zurückkehren. Da ich jedoch ein Gehalt haben werde, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, meinte die GKV, die in angefragt habe, dass ich mich nicht in der GKV versichern könnte (auch nicht freiwillig). Ich müsste in der PKV bleiben.

Hat sie Recht? Oder gibt es doch einen Weg für mich zurück in die GKV?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Grüße,

Karsten

Verfasst: 17.07.2011, 17:08
von Vergil09owl
Also die GKV hat insofern recht das du über der JAE liegst und somit versicherungsfrei bist, da du die Vorversicherungszeiten, 12 Monate vorher GKV oder 5 Jahre 24 Monate nicht erfüllt hast kommt grundsätzlich keine freiwillige Mitgliedschaft zustande. Ausser dein Gehalt sinkt unter die JAE Grenze, denn tritt automatisch Versicherungspflicht ein.
Gruß

Vergil

Verfasst: 18.07.2011, 11:33
von Netsrak
Vergil, danke für Deine Antwort.

Aber gibt es nicht doch einen Weg für mich, in die GKV zurückzukehren?

Verfasst: 18.07.2011, 20:00
von heinrich
NEIN, bei dem von Dir vorgetragenen Sachverhalt.

Verfasst: 24.07.2011, 14:50
von Netsrak
Ok, vielen Dank für die Auskünfte!

Grüße,

Karsten