Keine KV, nach Arbeitsaufnahme Beiträge nachzahlen?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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landkind
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Keine KV, nach Arbeitsaufnahme Beiträge nachzahlen?

Beitragvon landkind » 20.07.2011, 20:33

Ich mache ein neues Thema auf, weil bei meinem 1. die Threadüberschrift nicht mehr passend ist. Ich habe nun nach vielen Jahren ohne KV eine Arbeit aufnehmen können die über 400€ liegt. Wollte mich nun bei einer gestzl. KV versichern aber dort musst eich angeben, dass ich schon lange keine Versicherung mehr habe und muss nun beiträge ab 2009 nachzahlen? Eigentlich ja ab 2007, aber weil ich in den letzten Jahren alle Arztbesuche selber gezahlt habe zählen sie es wie privat versichert und ich soll nun erst ab 2009 nachzahlen? Ich hatte gehofft, dadurch dass ich die Arbeit aufnehmen konnte, muss ich keine nachzahlung leisten?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 20.07.2011, 20:59

Das ist eine sehr merkwürdige Regelung der Krankenkasse und durch das Gesetz nicht gedeckt. Wenn dann müsste die Kasse ab 2007 nachfordern (ggf. durch einen Antrag nach & 186(11) SGB V auf den Anwartschaftsbeitrag von ca. 40 EUR/Monat reduziert oder ganz erlassen, was allerdings selten ist).
Außerdem besteht keine Nachzahlungspflicht, wenn zuletzt eine private Krankenversicherung bestand.

In anderen Fällen bei Jobaufnahme gar nichts nachzahlen zu müssen setzt letztlich eine teilweise Verweigerung der Mitwirkung (d.h. keine Angaben zur Vorversicherung) voraus. Die Kasse muss aufgrund der Versicherungspflicht bei Jobaufnahme auf jeden Fall eine Aufnahme als Mitglied durchführen.
Eventuell versucht die Kasse trotzdem für die Zeiten mit unklarer Vorversicherung nachzufordern oder die Versicherung als Arbeitnehmer von Nachzahlungen abhängig zu machen - obwohl die Kassen dafür keine Rechtsgrundlage haben.

landkind
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Beitragvon landkind » 20.07.2011, 21:10

Hallo Dipling :-)

Also komme ich um die Nachzahlung der Beiträge nicht herum, könnte aber beantragen dass sie auf 40€/mt "reduziert" werden?
Mein Arbeitsvertrag begann am 01.07. muss mir die Krankenkasse trotzdem eine Versichertenkarte aushändigen, auch wenn ich die Rückzahlung noch nicht geleistet habe?
Ich danke dir sehr für deinen Rat, ich möchte gut gewappnet sein, wenn ich den Sachbearbeiter der Versicherung morgen anrufen muss

Dipling
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Beitragvon Dipling » 20.07.2011, 21:47

Einfach ist es mit der Ermäßigung auf diese ca. 40 EUR/Monat nicht. Ein Antrag nach § 186(11) SGB V setzt eine Begründung für die verspätete Meldung voraus. Selbst mit einer guten Begründung ist die Ermäßigung (wenn überhaupt) oft nur in einer langen Auseinandersetzung mit der Kasse und nicht selten erst vor dem Sozialgericht zu erzielen.

Aber wie es scheint ist die Kasse grundsätzlich zu einer Ermäßigung bereit, wenngleich mit einer Nachforderung erst ab 2009 nicht in einer gesetzeskonformen Weise.

Am erfolgversprechendsten ist m.E., die Mitwirkung hinsichtlich der Angaben zur Vorversicherung zu verweigern und auch keinen Antrag nach §5(1) Nr. 13 SGB V einzureichen, auch wenn die Kasse diesen gerne hätte.

Zur Aufnahme ist die Kasse infolge der Jobaufnahme dennoch verpflichtet.

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Beitragvon Rossi » 20.07.2011, 23:28

Schreibe der Kasse einfach, dass Du dort zuletzt versichert gewesen bist.

In derZwischenzeit (seit dem Ausscheiden aus der damaligen Versicherungspflicht) bist Du nicht in einer anderen GKV versichert gewesen. Alle weiteren Angaben verweigerst Du und bist im Rahmen der Mitwirkungspflichten nicht bereit hierzu irgendwelche Auskünfte zu erteilen.


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