freiwilliges Mitglied GKV als Beamter
Verfasst: 25.07.2011, 13:52
Werte Forumgemeinde,
nachdem ich hier zahlreiche Einträge schon gelesen habe, habe ich keine passende Antwort auf mein Problem finden können bzw. den Überblick verloren.
Kurz zu mir:
Ich bin derzeit noch Soldat auf Zeit (12 Jahre). Ab dem 01.09.2011 werde ich als Beamter auf Widerruf ein Studium während meines BfD-Rechtsanspruches beginnen. Entlassen werde ich dann zum 30.06.2013 und meine Studium voraussetzlich am 30.06.2014 beenden. Nach erfolgreichen bestehen, werde ich zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Leider habe ich keine Anwartschaft abgeschlossen und wie es der Zufall will, wurde während meiner Dienstzeit eine chronische Erkrankung festgestellt. Meine Pflegeversicherung hatte ich bei einer GKV abgeschlossen.
Nachdem ich mich etwas mit der zukünftigen Krankenversicherung auseinander gesetzt habe, weiß ich nicht was mich zukünftig erwartet.
Würde gerne als freiwilliges Mitglied in die GKV (bewusst gewählt) auch wenn ich als Beamter beihilfeberechtigt bin.
Wenn ich mir jetzt aber die Foreneinträge so anschaue und auch die aufgeführten Gesetzte, frage ich mich jetzt, ob eine GKV mich als freiwilliges Mitglied nehmen muss, da §6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V schon oft zitiert wurde und ich ja darunter falle.
Ebenso geht es auch nur, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten und Fristen eingehalten sind, anderenfalls ist eine Mitgliedschaft in der GKV ausgeschlossen.
Den Versuch mich bei einer PKV zu versichern auch ohne Anwartschaft und Erkrankung verlief ohne Erfolg bzw. ich wurde aufgrund der Erkrankung abgelehnt.
Ich danke für mögliche Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
MiHill
nachdem ich hier zahlreiche Einträge schon gelesen habe, habe ich keine passende Antwort auf mein Problem finden können bzw. den Überblick verloren.
Kurz zu mir:
Ich bin derzeit noch Soldat auf Zeit (12 Jahre). Ab dem 01.09.2011 werde ich als Beamter auf Widerruf ein Studium während meines BfD-Rechtsanspruches beginnen. Entlassen werde ich dann zum 30.06.2013 und meine Studium voraussetzlich am 30.06.2014 beenden. Nach erfolgreichen bestehen, werde ich zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Leider habe ich keine Anwartschaft abgeschlossen und wie es der Zufall will, wurde während meiner Dienstzeit eine chronische Erkrankung festgestellt. Meine Pflegeversicherung hatte ich bei einer GKV abgeschlossen.
Nachdem ich mich etwas mit der zukünftigen Krankenversicherung auseinander gesetzt habe, weiß ich nicht was mich zukünftig erwartet.
Würde gerne als freiwilliges Mitglied in die GKV (bewusst gewählt) auch wenn ich als Beamter beihilfeberechtigt bin.
Wenn ich mir jetzt aber die Foreneinträge so anschaue und auch die aufgeführten Gesetzte, frage ich mich jetzt, ob eine GKV mich als freiwilliges Mitglied nehmen muss, da §6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V schon oft zitiert wurde und ich ja darunter falle.
Ebenso geht es auch nur, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten und Fristen eingehalten sind, anderenfalls ist eine Mitgliedschaft in der GKV ausgeschlossen.
Den Versuch mich bei einer PKV zu versichern auch ohne Anwartschaft und Erkrankung verlief ohne Erfolg bzw. ich wurde aufgrund der Erkrankung abgelehnt.
Ich danke für mögliche Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
MiHill