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2 Minijobs - Krankenversicherung??

Verfasst: 04.08.2011, 22:49
von shalimaar
Hallöchen ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem, auf das ich bisher noch absolut keine Lösung finden konnte...

Ich arbeite auf 400,- - Basis in einer Firma... nun ist am 12.07.11 noch ein neuer Job auf 400,- - Basis für mich dazu gekommen (bisher noch Probezeit auf Kurzarbeit-Vertrag, werde aber definitiv übernommen).
Laut Minijob-Zentrale muss ich nun beide Jobs auf Lohnsteuerkarte laufen lassen (einen auf Kl.1 und einen auf Kl.6 ), da ich bei beiden keine 400,- im Monat erreiche und daher beide Jobs quasi wie 2 Hauptbeschäftigungen behandelt werden...

Mein Problem ist nun, dass ich eigentlich meine Krankenversicherung selber zahlen muss (140,- monatlich), da ich gesetzlich nicht versichert bin (bekomme keine Hilfe vom Amt, bin zu alt m über meine Eltern versichert zu werden und bin auch (noch) nicht verheiratet), das mache ich allerdings nicht, da ich es mir schlichtweg nicht leisten kann, 140,- monatlich zu zahlen... Bisher ist meine KK noch nicht auf mich zugekommen und ich musste seitdem auch nicht mehr zum Arzt gehen, von daher ist die karte nicht genutzt worden und somit der KK wohl auch (noch) nichts aufgefallen... trotzdem gefällt mir diese Situation ganz und garnicht, zumal ich weiss, dass ich die nicht gezahlten Monate sowieso nachträglich zahlen muss, das habe ich schon gelesen...

Und nun kommen Probleme meiner Weisheitszähne hinzu, die mir nicht nur Zahn - sondern auch Magenschmerzen machen.
Wenn mein neuer, zweiter Job der Minijobzentrale mitgeteilt wird, bin ich ja automatisch verpfichtet, meine Lohnsteuerkarte(n) beim AG einzureichen... aber ab wann bin ich dann gesetzlich versichert und kann zum Zahnarzt?
Bisher habe ich ja noch den Kurzzeit-Vertrag, bekomme aber schon Gehalt.

Lange möchte ich meine Zahnprobleme nämlich nicht hinausschieben, will aber auch nicht die Behandlung selber zahlen müssen oder von der KK in Rechnung gestellt bekommen, wenn sie merken, dass ich die Karte genutzt habe, aber meine Beiträge nicht zahle... daher will ich warten, bis ich wieder gesetzlich versichert bin... aber wann ist das? Sobald mein neuer Arbeitgeber den Job der Minijobzentrale gemeldet hat? Kann ich das auch selber machen? Denn die Personalchefin ist jetzt 2 Wochen in Urlaub und so lange warten will ich echt nicht mehr... :(

Ich hoffe, ihr habt einen Rat für mich... bin echt verzweifelt. :(

GLG,
Shalimaar

Am besten machst du reinen Tisch, machst ...

Verfasst: 05.08.2011, 01:14
von GS
... auch den 2. Job, zahlst nach, die Kohle ist dann ja da (oder nicht??) und dein Zahnproblem ist versichert.

Auf Dauer bist du mit den 2 Jobs auf jeden Fall besser dran.

Der Verzicht auf den 2. Job ist deinen Weisheitszähnen ja eher egal (oder nicht?).

Gute Entscheidung wünscht
Gerhardf

Verfasst: 05.08.2011, 06:40
von Vergil09owl
Wenn beide jobs zusammengerechnet 401 € übersteigen bist du kraft Gesetz versicherungspflichtig, das prüft denn die Minijobzentrale. BZW du mußt den 2 Job auch bei deinem 1 Arbeitgeber angeben. Wenn allerdings der 2 Job nur eine kurzfristige Beschäftigung ist, also unter 51 Tagen, besteht keine Versicherungspflicht.

Verfasst: 05.08.2011, 07:54
von heinrich
§ 8 Abs. 2 sGB IV besagt, dass die VersPflicht erst ab dem Zeitpunkt eintritt, an welchem die Vers.Pflicht durch Addition von 2 geringfügigen Beschäftigungen festgestellt wird.

Der neue Arbeitgeber meldet dies der Mini-Job-Zentrale. Das dauert.

Die Schreiben dann, wenn es denen auffällt, die jeweiligen Arbeitgeber an und fragen,

wie hoch der Bruttolohn bei Arbeitgeber
A
und
B

das dauert.

Arbeitgeber A und B antworten dann.
Die Mini-Job Zentrle, die ein paar Millionen Daten prüft dann, ob es gesamt über 400 EUR liegt

das dauert.

Und dann schreibt die Mini-Job Zentrale, dass VerPflicht vorliegt.

das dauert

Dann müssen beide Arbeitgeber auch noch die Anmeldung machen

das ....


Jetzt brauchst Du Leistungen. Vieles willst Du nicht,, nämlich nicht zahlen.

Will ich eigentlich auch nicht. Mach ich aber.
Leistungsansprüche willst Du jetzt aber sofort haben.

Sorry; finde ich nicht gut. Das geht auf den Rücken von uns Beitragszahlern.

Verfasst: 05.08.2011, 09:54
von DKV-Service-Center
Ich empfehle dann auch noch einen Augenarzt,
wegen extremer Kurzsichtigkeit.
Die Versicherung besteht bereits kraft Gesetz.
Die 140 Euro werden nachgefordert.
90 % aller Weisheitszähne liegen schräg, Zahnärzte wollen 110 % aller Weisheitszähne entfernen :-) ich warte auf die ersten Implantate
an dieser stelle.
Gruß

Verfasst: 05.08.2011, 12:15
von Rossi
Nun denn, hier rennt doch wieder ein unversichertes Schäflein, zudem mit einem Weißheitszahlproblem, durch die Gegend.

Dieses Schäflein dürfte doch gar nicht unversichert durch die Gegend rennen.

Ich gehe mal davon aus, dass das Schäflein zuletzt in der GKV versichert gewesen ist. Damit besteht grundsätzlich ab dem 01.04.2007 oder gar später eine Versicherunspflicht. Was ist hiermit?

Verfasst: 05.08.2011, 12:33
von Czauderna
Hallo,
alles richtig - zwei geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet und ergeben ggf. Versicherungspflicht (was allerdings keinen der beiden Arbeitgeber begeistern wird).

Eine kurzfristige scheidet hier grundsätzlich aus.

Ansonsten besteht in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung, d.h. der Fragesteller wird um eine Krankenversicherung ohnehin nicht herum kommen
wenn er seine Leistung vo0n der Kasse bezahlt haben will.
Wenn er die 140,00 € nicht aufbringen kann (warum eigentlich nicht, arbeiten kann er doch auch), dann muss er eben Hilfe beantragen.
So einfach bzw. kompliziert ist das.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.08.2011, 21:51
von shalimaar
heinrich hat geschrieben:Jetzt brauchst Du Leistungen. Vieles willst Du nicht, nämlich nicht zahlen.

Will ich eigentlich auch nicht. Mach ich aber.
Leistungsansprüche willst Du jetzt aber sofort haben.

Sorry; finde ich nicht gut. Das geht auf den Rücken von uns Beitragszahlern.


Moment, ich habe nie gesagt, dass ich nicht zahlen will, ganz im Gegenteil. Ich habe die letzten Monate die 140,- nicht aufbringen können, warum nicht, kann ja hier gerade egal sein. Hätte ich gekonnt, hätte ich gezahlt.
Ich verdiene bei Arbeitgeber A 360,- mtl. und bei Arbeitgeber B 200,- mtl.
Macht also nach Adam Riese ca. 560,- im Monat. Nach Abzug der Steuern für Lst.Kl. 1 und 6 komme ich auf sagenhafte 300,-, die mir noch im Monat bleiben, also schonmal 60,-€ weniger, als ich nur bei einem Job hätte. Und darüber meckere ich auch nicht, ganz im Gegenteil. Ich zahle brav meine Steuern dafür und mache nichts schwarz oder bescheisse den Staat wie viele andere. Ich arbeite mehr, verdiene eigentlich mehr Geld, habe aber unterm Strich weniger Geld zur Verfügung. Zudem beziehe ich keine ALG-Leistungen, wie viele andere.
Von daher finde ich die Bemerkung, dass mein Verhalten auf den Rücken von Beitragszahern ausgetragen wird, doch reativ unpassend. -nö-


Das es, wie es gerade läuft, nicht okay ist, weiss ich selber.
Ich wollte lediglich wissen, ab WANN für mich der gesetzliche Versicherungsscchutz wieder beginnt. Dies wird ja nun erst sein, sobald alles bei der Minijob-Zentrale gemeldet ist. Das hilft mir ja schonmal weiter.

Übrigens finde ich es witzig, dass über mich geschimpft wird, die erst einige Monate keine Beiträge gezahlt hat (dass das Schei**e ist, weiss ich selbst, aber, by the way, bin ich in dieser Zeit nicht einmal zum Arzt gewackelt und somit auch keine Kosten für andere Beitragszahler verursacht haben könnte!) und andere pflegen dieses Verhalten z.T. schon seit 4 oder mehreren Jahren... ohne sich einen Gedanken darüber zu machen :?
Hätte ich die Kohle locker in der Ecke liegen, würde ich das Ganze brav zahlen, habe ich aber nicht, daher suche ich nach Möglichkeiten, damit beide Parteien möglichst glimpflich aus dieser Situation rauskommen können.

LG

Verfasst: 07.08.2011, 21:54
von shalimaar
Czauderna hat geschrieben:Wenn er die 140,00 € nicht aufbringen kann (warum eigentlich nicht, arbeiten kann er doch auch), dann muss er eben Hilfe beantragen.
So einfach bzw. kompliziert ist das.

Gruss
Czauderna


Ich bekomme keine Leistungen (will ich eigentlich auch garnicht), da mein Lebenspartner "über dem Satz" verdient und somit für mich aufkommen muss. Ob er aber Kredite zu bedienen hat, interessiert die ARGE herzlich wenig. Zudem finde ich, muss niemand anderes von seinem Geld (wofür er ja nunmal auch arbeiten geht) MEINE Rechnungen zahlen.
Wäre das so kompliziert einfach, hätte ich das Problem nicht schon seit 6 Monaten... :?