Falsche Einstufung, Beitragsnachzahlung

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Kathrin2
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Falsche Einstufung, Beitragsnachzahlung

Beitragvon Kathrin2 » 11.08.2011, 12:09

Hallo liebe Spezialisten,

obwohl dieses Thema hier ja schon häufiger besprochen
wurde, habe ich mich nun entschlossen, doch noch mal
Eure Meinung zu meinem Fall einzuholen.

Kurz zur Sache: seit 1997 selbstständig im Einzelhandel,
weiterhin GK-versichert, seit 2003 mit dem Geschäft
an einem Tourismus-Standort, wo im Winter kaum
Umsatz erwirtschaftet werden kann. Nach mehrmaligen
Stundungsanträgen für diese Wintermonate wurde ich
irgendwann einmal in die örtliche Geschäftsstelle
gebeten, dort musste ich meinen Antrag + Kopie
persönlich zerreißen (!) und mir wurde gesagt, jetzt
würde eine ganz andere Lösung gefunden. Ich
bekam einen neuen Einstufungsantrag zur Unterschrift,
habe mich gefreut und nicht mehr lange hinterfragt...

In diesem Jahr hat die Kasse nun im Rahmen einer Einkommens-
überprüfung für mich als hauptberuflich Selbstständige
eine falsche Einstufung festgestellt. Aufgrund dessen wurde
ich zu dem regulären Beitragssatz rückwirkend seit 2006
(da vorher Verjährung) neu eingestuft. Weil mein Anwalt zu
dieser Zeit in Urlaub war, habe ich vorsorglich Widerspruch
eingelegt. Nach mehreren Telefonaten, Darlegung der Sachlage
sowie einem Antrag auf Beitragsentlastung für hauptberuflich
Selbstständige hat mir die Kasse nun einen günstigen Beitrags-
satz angeboten. Sie besteht aber weiterhin auf der
Differenz Beitrag alt/neu ab dem Jahr 2006. Dies ergibt eine
Nachforderung von ca. € 4.500,00.

Ich weiß, dass die Kasse dazu grundsätzlich berechtigt ist.
Sie argumentiert, dass ich meiner Pflicht, Einkommensänderungen
sofort mitzuteilen, nicht nachgekommen bin. Allerdings hatte ich
seinerzeit ja schon von vorneherein bekannt gegeben, dass der
reguläre Geschäftsbetrieb ab kommenden März wieder losgeht –
und die Kasse hat dies auch registriert, weil sie das in mehreren
Schreiben erwähnt hat. Von einer Sachbearbeiterin wurden mir
auch schon Versäumnisse seitens der Kasse bestätigt, normaler-
weise hätte ich im März des Folgejahres wieder eine erneute
Einkommensanfrage zugeschickt bekommen müssen.

Immerhin habe ich mittlerweile eine monatliche Ratenzahlung angeboten
bekommen. Außerdem teilte man mir mit, dass ein weiterer Widerspruch
möglich wäre, dann ginge das ganze zu einer Widerspruchsstelle, die
nochmals prüft. Hat das Zweck? Da wird doch auch nichts anderes
bei rauskommen, oder?

Könnte hier eigentlich SGB, § 48, Abs.1, Satz 3 (Entscheidungen=
Beitragseinstufungen erst für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit
möglich) in Frage kommen?

Wie seht Ihr diesen Fall? Zwei Anwälte meinten lapidar, da sei
nichts zu machen....

Bin sehr gespannt auf Eure Antwort und danke ganz herzlich!

Kathrin2

P.S. Auf was genau müsste ich bei der RZ-Vereinbarung achten
(Zinsen, Gebühren etc.)?

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