Keine KV und Chance auf Jobaufnahme
Verfasst: 11.08.2011, 13:40
Hallo,
ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für dieses sehr hilfreiche Forum!
Ich habe hier jetzt schon viele Stunden zzgl. die letzte Nacht verbracht, und auch vieles begriffen. (Meinen zu langen Verzweiflungstext von letzter Nacht hab ich gelöscht und durch diese Version ersetzt.)
Ich habe länger als 01.04.2007 keine KV, war bis Hartz-IV-Ende zuletzt in der GKV, seither ohne Einkommen und Vermögen, ohne Arztbesuch in D und bei meiner Schwester gemeldet. Nun der sehr positive Part: Es geht aufwärts, ich habe überraschend schnell eine Festanstellung (höher als 401 €) gefunden.
Bisher habe ich gelernt: Durch Jobaufnahme besteht eine neue Versicherungspflicht, um (wieder) in GKV aufgenommen zu werden. Theoretisch kann mich jede beliebige GKV nehmen, eine Verpflichtung besteht nur bei meiner letzten GKV. Theoretisch liegt die Beweislast für die Voraussetzungen der rückwirkenden Versicherungs- und Beitragspflicht bei der Kasse, wenn hierzu die Angaben des potenziellen Mitglieds fehlen sollten. Tatsächlich ist leider das leidige Thema, dass die Kasse ohne vorige Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V die Mitgliedschaft nicht einträgt (wie im Forum bei zahlreichen ALG II-Fällen beschrieben.)
--> Gibt es hier einen Unterschied zwischen neue Versicherung wg. ALG II und neue Versicherung durch Jobaufnahme???
Selbstverständlich wäre es angenehm, wenn Fragen zur Vorversicherung vergessen werden. Aber bei selbst eingebrockter Kralle kann es halt krallen (frei nach Rossi).
Für mich ist aber viel wichtiger, dass ich meine Probezeit beim Arbeitgeber nicht negativ belaste.
Also was droht mir diesbezüglich?
Kann es passieren, dass die KK an den Arbeitgeber zurückmeldet: Nein, der ist bei uns nicht versichert, weil „ohne vorige Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V“?
Oder: Nein, der ist nicht versichert, bevor nicht alle Säumnisse bezahlt sind?
(Warum nur möchte der Arbeitgeber sozusagen vorab eine aktuelle Bescheinigung meiner KK?
Reicht es denn nicht, wenn ich angebe: aktuell keine KK, letzte GKV XXX. Die Vers.pflicht bei Jobaufnahme ist doch gegeben.)
Ich bin wirklich sehr dankbar für jede Antwort!
(und falls ich hier im Forum nicht richtig platziert bin, entschuldige ich mich, und bin dankbar für jeden maßregelnden Hinweis oder Tipp, wo ich Rat einholen könnte)
Liebe Grüße
[HIER NOCH FÜRS ARCHIV MEIN URSPRÜNGLICHER EINTRAG:]
Anmeldungsdatum: 10.08.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.08.2011, 04:11 Titel: Keine KV und jetzt droht der Schuldenberg…
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Hallo,
ich sende ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für dieses sehr hilfreiche Forum!
Ich habe hier jetzt schon viele Stunden verbracht, und auch vieles begriffen, insbesondere das furchtbare Ausmaß meiner bisherigen Untätigkeit und das weiteres Verdrängen nicht hilft. Und ich bitte um Verzeihung, dass ich verzweifelt noch Fragen habe, obwohl zu dem Thema schon so vieles so ausführlich bearbeitet wurde (aber irgendwie finde ich den Wald vor lauter Bäumen nicht).
Ich habe länger als 01.04.2007 keine KV, war bis Hartz-IV-Ende zuletzt in der GKV, seither ohne Einkommen und Vermögen, ohne Arztbesuch in D und bei meiner Schwester gemeldet. Endlich bereit für den pers. Neustart habe ich überraschend schnell eine Festanstellung (höher als 401 €) gefunden. Natürlich will der Arbeitgeber meine KV wissen.
Ich hoffte, der AG meldet mich bei meiner letzten GKV an und dann bleibt mir noch Verweigerung der Mitwirkung, (die aber, wenn ich das hier im Forum richtig verstanden habe[?], doch auch nur verschiebt und nicht [mehr o. selten] erfolgreich ist). Der AG überrascht mich mit der Aufforderung, dass ich aktiv von meiner KV einen aktuellen Nachweis einholen soll. Den bekomme ich doch sicher nur, wenn ich die Mitgliedschaft selbst beantrage. Und den Antrag bearbeiten die doch nur (zügig), wenn ich alle Angaben mache.
Bei meinen Überlegungen zur Nachzahlungsvermeidung bin ich nicht weiter gekommen. Heirat würde ja nur bzgl. Familienvers. hilfreich sein und Auslandsaufenthalt…hmm…hab ein paar Stempel im Reisepass, aber da werden sicher mehr Nachweise verlangt.
Wie verhalte ich mich nun richtig? Soll ich aktiv zu meiner letzten GKV gehen, den Mitglieds-Antrag stellen und auch gleich Antrag auf Stundung von möglichen Forderungen plus Antrag auf Ermäßigung? Reicht es aus, wenn ich Kontoauszüge vorweise, auf denen nahezu keine Einnahmen verbucht sind, um in die niedrigste Einstufung für die Nachzahlung zu kommen? Kann es tatsächlich Auswirkungen haben, wenn die GKV einem nach 3 Monaten nicht auf die Versicherungspflicht hingewiesen hat? Ich überlege, ob sich, falls ich via Family + Friends den Monsterbetrag aufbringen könnte, z. B. Säumniszuschläge wegverhandeln lassen? Viel Verhandlungsspielraum werde ich ja nicht haben, hat der Sachbearbeiter am Tisch überhaupt die Kompetenzen? (Die AW hierfür lautet sicher: je nach KV verschieden, aber evtl. hat doch jemand nützliche Erfahrungen)
Ich versuche herauszufinden, wie hoch die Nachzahlungskatastrophe ist. Ich habe die letzten 52 Monate nachzuzahlen, wahrscheinlich um die 140 €, also 7.420,00 €.
--> Gilt hier eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, dann „nur“ 48x140, oder setzt Verjährung erst zum Jahreswechsel ein?
Dann gibt es die (anscheinend sofort fälligen) Säumniszuschläge.
Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die länger als einen Monat säumig sind, müssen für jeden weiteren angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag i.H.v. 5 % des rückständigen, auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages zahlen (§ 24 Abs. 1 a SGB IV)
--> Wie muss ich da rechnen?
Apr07: 140 € + 1 € Säumnis (auf 50 € abgerundet ergibt 100 € , davon 1% im ersten Monat)= 141 €
Mai07: 140 € + 141 € = 281+ 12,50 € Säumnis (auf 50 € abgerundet ergibt 250 €, davon 5%) = 293,50 € usw.
Kennt jmd. evtl. schon eine einsehbare Tabelle oder beherrscht jmd. mal eben Zinseszins mit integrierter Abrundung auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag?
Und schließlich: Gibt es Erfahrungen zum Thema Bußgeld?
DIPLING schrieb: „Sich nicht zu versichern ist nicht strafbar und noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.“ http://www.forum-krankenversicherung.de ... widrigkeit
Ich habe folgende Information zum Bußgeld:
Wer entgegen den Auskunfts- und Mitteilungspflichten nach § 206 Abs. 1 Satz 1 SGB V und § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB XI eine Auskunft oder Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt, handelt nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 SGB V und § 121 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße (bis zu 2.500,00 Euro) geahndet werden.
Verängstigt und gewillt, mich den Ängsten zu stellen, danke ich schon mal sehr herzlich allen Helfenden!
ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für dieses sehr hilfreiche Forum!
Ich habe hier jetzt schon viele Stunden zzgl. die letzte Nacht verbracht, und auch vieles begriffen. (Meinen zu langen Verzweiflungstext von letzter Nacht hab ich gelöscht und durch diese Version ersetzt.)
Ich habe länger als 01.04.2007 keine KV, war bis Hartz-IV-Ende zuletzt in der GKV, seither ohne Einkommen und Vermögen, ohne Arztbesuch in D und bei meiner Schwester gemeldet. Nun der sehr positive Part: Es geht aufwärts, ich habe überraschend schnell eine Festanstellung (höher als 401 €) gefunden.
Bisher habe ich gelernt: Durch Jobaufnahme besteht eine neue Versicherungspflicht, um (wieder) in GKV aufgenommen zu werden. Theoretisch kann mich jede beliebige GKV nehmen, eine Verpflichtung besteht nur bei meiner letzten GKV. Theoretisch liegt die Beweislast für die Voraussetzungen der rückwirkenden Versicherungs- und Beitragspflicht bei der Kasse, wenn hierzu die Angaben des potenziellen Mitglieds fehlen sollten. Tatsächlich ist leider das leidige Thema, dass die Kasse ohne vorige Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V die Mitgliedschaft nicht einträgt (wie im Forum bei zahlreichen ALG II-Fällen beschrieben.)
--> Gibt es hier einen Unterschied zwischen neue Versicherung wg. ALG II und neue Versicherung durch Jobaufnahme???
Selbstverständlich wäre es angenehm, wenn Fragen zur Vorversicherung vergessen werden. Aber bei selbst eingebrockter Kralle kann es halt krallen (frei nach Rossi).
Für mich ist aber viel wichtiger, dass ich meine Probezeit beim Arbeitgeber nicht negativ belaste.
Also was droht mir diesbezüglich?
Kann es passieren, dass die KK an den Arbeitgeber zurückmeldet: Nein, der ist bei uns nicht versichert, weil „ohne vorige Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V“?
Oder: Nein, der ist nicht versichert, bevor nicht alle Säumnisse bezahlt sind?
(Warum nur möchte der Arbeitgeber sozusagen vorab eine aktuelle Bescheinigung meiner KK?
Reicht es denn nicht, wenn ich angebe: aktuell keine KK, letzte GKV XXX. Die Vers.pflicht bei Jobaufnahme ist doch gegeben.)
Ich bin wirklich sehr dankbar für jede Antwort!
(und falls ich hier im Forum nicht richtig platziert bin, entschuldige ich mich, und bin dankbar für jeden maßregelnden Hinweis oder Tipp, wo ich Rat einholen könnte)
Liebe Grüße
[HIER NOCH FÜRS ARCHIV MEIN URSPRÜNGLICHER EINTRAG:]
Anmeldungsdatum: 10.08.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.08.2011, 04:11 Titel: Keine KV und jetzt droht der Schuldenberg…
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Hallo,
ich sende ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für dieses sehr hilfreiche Forum!
Ich habe hier jetzt schon viele Stunden verbracht, und auch vieles begriffen, insbesondere das furchtbare Ausmaß meiner bisherigen Untätigkeit und das weiteres Verdrängen nicht hilft. Und ich bitte um Verzeihung, dass ich verzweifelt noch Fragen habe, obwohl zu dem Thema schon so vieles so ausführlich bearbeitet wurde (aber irgendwie finde ich den Wald vor lauter Bäumen nicht).
Ich habe länger als 01.04.2007 keine KV, war bis Hartz-IV-Ende zuletzt in der GKV, seither ohne Einkommen und Vermögen, ohne Arztbesuch in D und bei meiner Schwester gemeldet. Endlich bereit für den pers. Neustart habe ich überraschend schnell eine Festanstellung (höher als 401 €) gefunden. Natürlich will der Arbeitgeber meine KV wissen.
Ich hoffte, der AG meldet mich bei meiner letzten GKV an und dann bleibt mir noch Verweigerung der Mitwirkung, (die aber, wenn ich das hier im Forum richtig verstanden habe[?], doch auch nur verschiebt und nicht [mehr o. selten] erfolgreich ist). Der AG überrascht mich mit der Aufforderung, dass ich aktiv von meiner KV einen aktuellen Nachweis einholen soll. Den bekomme ich doch sicher nur, wenn ich die Mitgliedschaft selbst beantrage. Und den Antrag bearbeiten die doch nur (zügig), wenn ich alle Angaben mache.
Bei meinen Überlegungen zur Nachzahlungsvermeidung bin ich nicht weiter gekommen. Heirat würde ja nur bzgl. Familienvers. hilfreich sein und Auslandsaufenthalt…hmm…hab ein paar Stempel im Reisepass, aber da werden sicher mehr Nachweise verlangt.
Wie verhalte ich mich nun richtig? Soll ich aktiv zu meiner letzten GKV gehen, den Mitglieds-Antrag stellen und auch gleich Antrag auf Stundung von möglichen Forderungen plus Antrag auf Ermäßigung? Reicht es aus, wenn ich Kontoauszüge vorweise, auf denen nahezu keine Einnahmen verbucht sind, um in die niedrigste Einstufung für die Nachzahlung zu kommen? Kann es tatsächlich Auswirkungen haben, wenn die GKV einem nach 3 Monaten nicht auf die Versicherungspflicht hingewiesen hat? Ich überlege, ob sich, falls ich via Family + Friends den Monsterbetrag aufbringen könnte, z. B. Säumniszuschläge wegverhandeln lassen? Viel Verhandlungsspielraum werde ich ja nicht haben, hat der Sachbearbeiter am Tisch überhaupt die Kompetenzen? (Die AW hierfür lautet sicher: je nach KV verschieden, aber evtl. hat doch jemand nützliche Erfahrungen)
Ich versuche herauszufinden, wie hoch die Nachzahlungskatastrophe ist. Ich habe die letzten 52 Monate nachzuzahlen, wahrscheinlich um die 140 €, also 7.420,00 €.
--> Gilt hier eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, dann „nur“ 48x140, oder setzt Verjährung erst zum Jahreswechsel ein?
Dann gibt es die (anscheinend sofort fälligen) Säumniszuschläge.
Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die länger als einen Monat säumig sind, müssen für jeden weiteren angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag i.H.v. 5 % des rückständigen, auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages zahlen (§ 24 Abs. 1 a SGB IV)
--> Wie muss ich da rechnen?
Apr07: 140 € + 1 € Säumnis (auf 50 € abgerundet ergibt 100 € , davon 1% im ersten Monat)= 141 €
Mai07: 140 € + 141 € = 281+ 12,50 € Säumnis (auf 50 € abgerundet ergibt 250 €, davon 5%) = 293,50 € usw.
Kennt jmd. evtl. schon eine einsehbare Tabelle oder beherrscht jmd. mal eben Zinseszins mit integrierter Abrundung auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag?
Und schließlich: Gibt es Erfahrungen zum Thema Bußgeld?
DIPLING schrieb: „Sich nicht zu versichern ist nicht strafbar und noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.“ http://www.forum-krankenversicherung.de ... widrigkeit
Ich habe folgende Information zum Bußgeld:
Wer entgegen den Auskunfts- und Mitteilungspflichten nach § 206 Abs. 1 Satz 1 SGB V und § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB XI eine Auskunft oder Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt, handelt nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 SGB V und § 121 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße (bis zu 2.500,00 Euro) geahndet werden.
Verängstigt und gewillt, mich den Ängsten zu stellen, danke ich schon mal sehr herzlich allen Helfenden!