Kein Abzug von Tilgungsleistungen bei Einkünften aus VuV
Verfasst: 19.08.2011, 18:24
Hallo, ich bin mit meiner Familie als freiwilliges Mitglied in einer GKV und lebe ausschließlich von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Im letzten Steuerbescheid 2009 stehen unter "Gesamtbetrag der Einkünfte" 30.000 €. Daraus berechnet die KK :12x0,155 + Phantasiezuschlag für irgendwas ergibt so ca. 450 €/Monat Kassenbeitrag. Bis 30.06.11 hatte ich 220,- €/Monat
Gleichzeitig leiste ich aber Tilgungsleistungen in Höhe von 1.500 €/Monat auf meine Hypothekenbaudarlehen, ohne die diese Einnahmen aus der VuV ja garnicht erzielbar wären. Kurzum, dieses Geld hab ich nicht, weil es an die Bank abgetreten ist und mir nicht zur Verfügung steht. Weder als Lebensunterhalt noch um damit den Kassenbeitrag zu bezahlen. Diese Geld kann nicht 2x ausgegeben werden.
Ich habe also die 1000 Euro im Monat und soll davon etwa die Hälfte als Krankenkassenbeitrag zahlen? Bei der Kasse war ich schon, möchte mich aber hier nicht über die renitent bornierte Dummheit dieser Leute auslassen.
Vollstreckungsandrohung liegt da, weil ich meinen bisherigen Beitrag unverändert weiter bezahlt habe.
Was kann ich tun?
Ich habe mal gelesen, dass man nicht tiefer wie unter das Existenzminimum abgezockt werden darf?
Tipps der KK, die aber nicht funktionieren:
-Schicken Sie ihre Kinder zum Sozialamt -
Solang wir Immobesitz haben kriegt dort keiner was
- Verhandeln sie mit ihrer Bank über Tilgungs- aussetzung oder -streckung
Macht die Bank eventl. mit, wenn sie dabei nochmals ordentlich verdient.
Phantasiegebühren für Umstellung der Verträge, etc. Möchte ich nicht machen. Was bringt denn das, wenn dafür die Kinder hohe Schulden erben.
PS: Ich hab hier die Such-funktion schon bemüht. Diese Thematik wurde so oder so ähnlich schon öfter diskutiert. Bloß ist nicht mal der Ansatz einer Lösung in Sicht.
Diese Art der Beitragsbemessung ist sozial sehr ungerecht: Wer mehr Kohle hat kann das in seine Immobilien stecken: Bauunterhalt, enegetische Sanierung und was es nicht alles an Werbungskosten zu produzieren gibt.
Drückt damit diese Einkünfte aus VuV und zahlt als Geringverdiener laut Steuerbescheid nur einen minimalen Krankenkassenbeitrag.
Im letzten Steuerbescheid 2009 stehen unter "Gesamtbetrag der Einkünfte" 30.000 €. Daraus berechnet die KK :12x0,155 + Phantasiezuschlag für irgendwas ergibt so ca. 450 €/Monat Kassenbeitrag. Bis 30.06.11 hatte ich 220,- €/Monat
Gleichzeitig leiste ich aber Tilgungsleistungen in Höhe von 1.500 €/Monat auf meine Hypothekenbaudarlehen, ohne die diese Einnahmen aus der VuV ja garnicht erzielbar wären. Kurzum, dieses Geld hab ich nicht, weil es an die Bank abgetreten ist und mir nicht zur Verfügung steht. Weder als Lebensunterhalt noch um damit den Kassenbeitrag zu bezahlen. Diese Geld kann nicht 2x ausgegeben werden.
Ich habe also die 1000 Euro im Monat und soll davon etwa die Hälfte als Krankenkassenbeitrag zahlen? Bei der Kasse war ich schon, möchte mich aber hier nicht über die renitent bornierte Dummheit dieser Leute auslassen.
Vollstreckungsandrohung liegt da, weil ich meinen bisherigen Beitrag unverändert weiter bezahlt habe.
Was kann ich tun?
Ich habe mal gelesen, dass man nicht tiefer wie unter das Existenzminimum abgezockt werden darf?
Tipps der KK, die aber nicht funktionieren:
-Schicken Sie ihre Kinder zum Sozialamt -
Solang wir Immobesitz haben kriegt dort keiner was
- Verhandeln sie mit ihrer Bank über Tilgungs- aussetzung oder -streckung
Macht die Bank eventl. mit, wenn sie dabei nochmals ordentlich verdient.
Phantasiegebühren für Umstellung der Verträge, etc. Möchte ich nicht machen. Was bringt denn das, wenn dafür die Kinder hohe Schulden erben.
PS: Ich hab hier die Such-funktion schon bemüht. Diese Thematik wurde so oder so ähnlich schon öfter diskutiert. Bloß ist nicht mal der Ansatz einer Lösung in Sicht.
Diese Art der Beitragsbemessung ist sozial sehr ungerecht: Wer mehr Kohle hat kann das in seine Immobilien stecken: Bauunterhalt, enegetische Sanierung und was es nicht alles an Werbungskosten zu produzieren gibt.
Drückt damit diese Einkünfte aus VuV und zahlt als Geringverdiener laut Steuerbescheid nur einen minimalen Krankenkassenbeitrag.