Rückkehr in ges. KV nach Auslandspraktikum
Verfasst: 13.05.2007, 19:43
ich werde im August mein Studium beenden und dann sofort für 6 Monate ein Auslandspraktikum absolvieren.
Meine Familienversicherung läuft ja auch im August aus. Arbeitslos melden geht ja nicht, da ich ja im Ausland arbeiten werde. Somit kann das Arbeitsamt die KV nicht übernehmen. Ich habe bisher lediglich vor, eine Auslandskrankenversicherung für die 6 Monate abzuschließen. Geht das problemlos, oder gehen die eigentlich auch i.d.R davon aus, das man in Deutschland gesetzlich versichert ist?
Käme es des Weiteren zu Problemen bei der Wiederanmeldung bei der KV in Deutschland wenn im Ausland eine chronische Erkrankung entdeckt wird und ich diese praktisch von vornherein mit in das Versicherundverhältnis in Deutschland bringen würde?
Meine Familienversicherung läuft ja auch im August aus. Arbeitslos melden geht ja nicht, da ich ja im Ausland arbeiten werde. Somit kann das Arbeitsamt die KV nicht übernehmen. Ich habe bisher lediglich vor, eine Auslandskrankenversicherung für die 6 Monate abzuschließen. Geht das problemlos, oder gehen die eigentlich auch i.d.R davon aus, das man in Deutschland gesetzlich versichert ist?
Käme es des Weiteren zu Problemen bei der Wiederanmeldung bei der KV in Deutschland wenn im Ausland eine chronische Erkrankung entdeckt wird und ich diese praktisch von vornherein mit in das Versicherundverhältnis in Deutschland bringen würde?