Liebes Forum,
mich beschäftigt die Lage bei folgender Konstellation:
Der Versicherte ist über seinen AG als normaler AN bei der GKV und Sozialversicherung angemeldet, erhält aber über mehrere Monate kein Entgelt (Entlohnung vertragsgemäß nur nach geleisteter Arbeit, Auftragslage schlecht). Ünterstützung durch ALG I/II erfolgt in dieser Phase nicht.
Ohne Entgelt kommt in diesen Monaten auch kein tatsächlicher Beitrag bei der GKV an.
Droht dann im Endeffekt eine Nachzahlung bzw. die Pflicht zur nachträglichen selbstverantwortlichen Versicherung?
Vielen Dank für die Hilfe!
MfG aus Bremen
James
Bei GKV über AG angemeldet -> kein Entgelt -> Nachzahl
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Bei GKV über AG angemeldet -> kein Entgelt -> Nachzahl
Zuletzt geändert von CalamityJames am 20.08.2011, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Herzlichen Dank schon einmal für die Antwort!
Ich verstehe allerdings den Hinweis zur Hinterziehung nicht. Zur besseren Erklärung: Dass nur nach angefallender Arbeit vergütet wird, ist zwischen AN und AG vereinbart. Eine Nichtauszahlung von geschuldetem Lohn oÄ liegt nicht vor, es ist einfach nur keine zu entlohnende Tätigkeit ausgeübt worden.
Ich verstehe allerdings den Hinweis zur Hinterziehung nicht. Zur besseren Erklärung: Dass nur nach angefallender Arbeit vergütet wird, ist zwischen AN und AG vereinbart. Eine Nichtauszahlung von geschuldetem Lohn oÄ liegt nicht vor, es ist einfach nur keine zu entlohnende Tätigkeit ausgeübt worden.
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