Guten Tag ihr lieben Forumsnutzer!
Ich habe jetzt schon eine Weile rumgesucht, kann aber irgendwie nichts zu meinem Fall finden.
Ich war bis Ende April ueber meinen Arbeitgeber in der GKV. Da ich dann gekuendigt habe, habe ich mich auch gleich von der GKV abgemeldet, da ich von Mai bis Ende September im Ausland bin. Dafuer habe ich natuerlich eine Auslandskrankenversicherung. Jetzt werde ich aber am 1.10. eine Ausbildung in Deutschland beginnen und moechte mich dafuer gerne bei einer anderen GKV versichern. Da ich aber vorher noch umziehe und natuerlich nicht erst am Tag des Ausbildungsbeginns nach D zurueckkomme, weiss ich nicht so genau wie ich die 10 Tage davor ueberbruecken soll (ich werde am 21.9. nach D zurueckkommen).
Was wuerde denn passieren, wenn ich in der Zeit nicht freiwillig versichert waere? Wuerde mich dann trotzdem eine Krankenkasse nehmen? Und muesste ich das irgendwo nachbezahlen? Hab da nicht so ganz den Durchblick. Ich weiss nur, dass meine alte GKV mir den kompletten Monat Sept. berechnen will (154 Euro oder so) und die meinten auch ich muesse am Tag der Einreise nach D sofort zu Ihnen gehen und mich dort eben freiwillig versichern. Das wird schon logostisch unmoeglich werden und kommt mir irgendwie total bescheurt vor. Warum kann man das nicht 2 oder 3 Tage nach Ankunft erledigen? Ausserdem moechte ich eigentlich zu dieser Kasse gar nicht zurueck. Angenommen ich versichere mich da trotzdem fuer den Monat Sept. kann ich dann gleich wieder kuendigen und mich ab 1.10. bei einer anderen GKV versichern, oder gibt es dann wieder ewige Kuendigungsfristen?
Hoffe es ist nicht zu verwirrend...
Danke schon mal im Voraus,
Chapina
10 Tage ohne Krankenversicherung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn, Du wirst Dich voraussichtlich nathlos versichern müssen, also von Ende Mai bis zum Beginn der Beschätigung.
Ein nur vorübergehender Auslandsaufenthalt entbindet Dich nicht von der Versicherungspflicht, wenn Du den Wohnsitz weiterhin in Deutschland behälst. Man sollte prüfen, ob die Versicherung nicht als sog. Anwartschaft zu führen ist (bei mehr als 3 Monate Auslandsaufenthalt teilweise möglich / ca. 40,00 Euro mtl.)
Wenn Du allerdings den Wohnsitz in Deutschland aufgibst, dann musst Du dich erst ab Zuzug wieder versichern.
Ein nur vorübergehender Auslandsaufenthalt entbindet Dich nicht von der Versicherungspflicht, wenn Du den Wohnsitz weiterhin in Deutschland behälst. Man sollte prüfen, ob die Versicherung nicht als sog. Anwartschaft zu führen ist (bei mehr als 3 Monate Auslandsaufenthalt teilweise möglich / ca. 40,00 Euro mtl.)
Wenn Du allerdings den Wohnsitz in Deutschland aufgibst, dann musst Du dich erst ab Zuzug wieder versichern.
Rossi hat geschrieben:Wenn Du allerdings den Wohnsitz in Deutschland aufgibst, dann musst Du dich erst ab Zuzug wieder versichern.
Dann übrigens mit neuem Kassenwahlrecht, unabhängig davon, ob die 18 monatige Bindungsfrist bei der alten Kasse bereits erfüllt ist.
"Tritt allerdings eine Unterbrechung der Mitgliedschaft ab 01.09.2009 ein und anschließend eine Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung, besteht nunmehr ein Krankenkassenwahlrecht unabhängig davon, ob die 18-monatige Bindungsfrist bereits erfüllt ist. Dies bedeutet, dass nach jeder Unterbrechung ein neues Wahlrecht besteht und mit Beginn der anschließenden Mitgliedschaft eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten ausgelöst wird. Für die Berechnung der 18-monatigen Bindungsfrist werden Unterbrechungszeiträume nicht mit berücksichtigt.
Eine Unterbrechung liegt vor, wenn zwischen 2 Mitgliedschaften für mindestens 1 Kalendertag eine Familienversicherung oder keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Beispiel aufgrund einer privaten Krankenversicherung oder einer Krankenversicherung im Ausland) bestand."
http://www.aok-business.de/bayern/krank ... digung.php
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