Auslandskrankenversicherung Wechsel in GKV

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Backwater
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Auslandskrankenversicherung Wechsel in GKV

Beitragvon Backwater » 08.09.2011, 13:16

Hallo,

ich bin Ausländer und seit dem Beginn meines Aufenthaltes in Deutschland bei der Auslandskrankenversicherung BDAE (Ausländer in Deutschland) versichert. Nun möchte ich gerne in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Ich bin Schülerin des zweiten Bildungsweges und gehe keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Auch war ich früher schon mal in Deutschland (11-12 Jahre) und vor der Aus- und Wiedereinreise bei der AOK versichert.

Nun hat mir die AOK gesagt, dass ich nicht gesetzlich versicherungsfähig bin, weil ich in Deutschland privat versichert bin und dauerhaft meinen Lebensmittelpunkt hier habe. Ich habe die AOK auf das hier aufmerksam geḿacht:

http://www.aok-business.de/rundschreibe ... 13SGBV.pdf

(Seite 15)
Sofern nach dem Ausscheiden aus einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung eine private Krankenversicherung begründet wurde, sind die Voraussetzungen für eine
Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SGB V nicht erfüllt. Bei der privaten
Krankenversicherung im vorgenannten Sinne muss es sich allerdings um eine Krankheits-
kostenversicherung (§ 178b Abs. 1 VVG) oder um eine Krankentagegeldversicherung (§
178b Abs. 3 VVG) gehandelt haben, die die gesetzliche Krankenversicherung ganz oder
teilweise ersetzt hat. Der Krankheitskostenversicherung steht die ergänzende Krankheitskos-
tenversicherung über den von der Beihilfe nicht übernommenen Kostenteil gleich. Eine Kran-
kenhaustagegeldversicherung (§ 178b Abs. 2 VVG), eine Ausbildungs-, Auslands- oder Rei-
sekrankenversicherung ist keine private Krankenversicherung im Sinne dieser Regelung.
Auch ein privater Krankenversicherungsschutz während eines Auslandseinsatzes (z.B. im
Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages über den Arbeitgeber) führt nicht zu einer
Zuordnung zur privaten Krankenversicherung, wenn zuvor ein gesetzlicher Krankenversiche-
rungsschutz bestanden hat.

Dennoch beharrt die AOK darauf, dass meine Auslandskrankenversicherung keine in dem Sinne, sondern eine Private ist, weil ich in Deutschland lebe.

Kann man da noch was machen?

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