Hiobsbotschaft
Verfasst: 09.09.2011, 10:17
Guten Tag zusammen.
Höflich bitte ich um eine Erläuterung, eventuell transparente Klarstellung wegen einer vor kurzen erhaltener Hiobsbotschaft.
Seit dem bin ich beunruhigt und konsterniert und empfinde dies doch als ungerecht.
Meine Situation:
Mein Alter 63 Jahre.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Versicherungspflicht für Personen ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall) in GKV versichert. Die 9/10 Regelung ist nicht erfüllt.
Beziehe bescheidene Rente aus einem beruflichen Versorgungswerk und zahle selbst KV und PV Beitrag darauf in voller Höhe von 17,45% (wird mir direkt nicht abgezogen).
Dazu arbeite ich bis Ende 2012 – ein Minijob 410,-€ Brutto/Gleitzone.
Der Arbeitgeber führt den KV, AV und PV Betrag des AN und AG ab.
Neben der Rente und den Endgeld aus dem Minijob sind Einnahmen aus Verpachtung und Zinsen.
Bis dato verlangt die KK keinen Steuerbescheid.
Letztlich habe vom Bekannten gehört - und das macht mir Angst und ist meine Frage, dass, nachdem der Minijob nicht mehr ausgeübt wird, die KK auch berechtigt sei, zusätzlich Beitrag aus der o.g. Einnahmen zu erheben. Stimmt das, oder irrt sich er?
Falls es stimmen sollte, wie kann man sich davor etwa retten?
Etwa einen Minijob ( geht’s dies nach dem 65-en Lebensjahr?), oder wieder selbständig werden.
Besten Dank für eine kurze Antwort im voraus.
Harlud 57
und 
Höflich bitte ich um eine Erläuterung, eventuell transparente Klarstellung wegen einer vor kurzen erhaltener Hiobsbotschaft.
Seit dem bin ich beunruhigt und konsterniert und empfinde dies doch als ungerecht.
Meine Situation:
Mein Alter 63 Jahre.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Versicherungspflicht für Personen ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall) in GKV versichert. Die 9/10 Regelung ist nicht erfüllt.
Beziehe bescheidene Rente aus einem beruflichen Versorgungswerk und zahle selbst KV und PV Beitrag darauf in voller Höhe von 17,45% (wird mir direkt nicht abgezogen).
Dazu arbeite ich bis Ende 2012 – ein Minijob 410,-€ Brutto/Gleitzone.
Der Arbeitgeber führt den KV, AV und PV Betrag des AN und AG ab.
Neben der Rente und den Endgeld aus dem Minijob sind Einnahmen aus Verpachtung und Zinsen.
Bis dato verlangt die KK keinen Steuerbescheid.
Letztlich habe vom Bekannten gehört - und das macht mir Angst und ist meine Frage, dass, nachdem der Minijob nicht mehr ausgeübt wird, die KK auch berechtigt sei, zusätzlich Beitrag aus der o.g. Einnahmen zu erheben. Stimmt das, oder irrt sich er?
Falls es stimmen sollte, wie kann man sich davor etwa retten?
Etwa einen Minijob ( geht’s dies nach dem 65-en Lebensjahr?), oder wieder selbständig werden.
Besten Dank für eine kurze Antwort im voraus.
Harlud 57

