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Wechel von PKV in gesetzliche Krankenkasse möglich?

Verfasst: 16.09.2011, 14:54
von aurora
Hallo,

wer kann mir mit einem Rat helfen?

Ich war 27 Jahre mit einem Beamten verheiratet. Im Lauf dieser Ehe bin ich, als ich selbst schwer erkrankte und schließlich auf Dauer erwerbsunfähig berentet wurde, auf sein Anraten in "seine" Krankenkasse übergewechselt, eine private Krankenversicherung.

Als ich geschieden wurde, verlor ich die Beihilfeberechtigung. Mein Versicherungsschutz mußte auf 100 Prozent aufgestockt werden.

Augenblicklich zahle ich bei einer EU-Rente in Höhe von 903,- Euro ca. 700 Euro monatlich Krankenkasse bei 2.000 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr. Dabei habe ich, um noch höhere Kosten zu vermeiden, auf Wahlrecht im Krankenhaus u.ä. verzichtet.

Ich bin in der ausweglosen Situation, daß mir trotz schwerer Erkrankung keine Hilfe zuteil wird, da dies im Leistungskatalog der privaten Kasse nicht vorgesehen ist. Sie zahlt keine Reha (wäre im Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung; aber da ich gesundheitlich bedingt berentet bin, zahlt diese ebenfalls nicht), keinen Krankenhausaufenthalt (es sollte ein Aufenthalt in einer Akut-Klinik anstehen - dies ist das einzige, was die PKV normalerweise zahlt. Aber dort hieß es nur: "Wenn Sie auf Wahlleistungen verzichtet haben, können wir Sie leider nicht aufnehmen".

Gibt es irgendeine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren?

Bin für jeden Rat und jede Hilfestellung dankbar.

Lieben Gruß!

Verfasst: 16.09.2011, 16:06
von Vergil09owl
Ähm wurde eigentlich von der damaligen gesetzlichen Krankenkasse die Versicherungspflicht in der GKV geprüft?

Verfasst: 16.09.2011, 19:30
von heinrich
Vergil

welche Prüfung einer Versicherungspflicht meinst Du, dass die Krankenkasse angestellt haben sollte.

Du meinst doch nicht etwas die KVdR. oder was
Diese wird sie, da sie in der 2. Erwerbslebenshäfte nicht 90 % gesetzlich versichert war, nicht erfüllen.

Sie war sicherlich sicherlich MEHR als 10 % dieses Zeitraumes privat versichert.

Verfasst: 16.09.2011, 22:52
von DKV-Service-Center
Soforthilfe wäre in den Standard oder Basistarif zu wechseln, dann fallen erstmal die 2000 Euro SB weg.
Gruß

Verfasst: 20.09.2011, 22:29
von Rossi
Richtig, erst einmal Wechsel in den Basistarif. Jenes ist immer möglich, wenn man eine Erwerbsminderungsrente erhält (vgl. § 204 VVG).

Dann entfallen die SB´s von 2.000,00 Euro pro Jahr und zusätzlich sind die Reha-Leistungen abgedeckt. Der Basistarif kostet dann max. 650,00 Euronen im Monat!

Ansonsten gelingt Dir nur eine Rückkehr in die GKV, wenn Du eine Beschäftigung oberhalb von 400,00 Euronen aufnimmst. Dies widersprichst allerdings der EU-Rente. Denn dort kann man ja angeblich nicht mehr arbeiten.

Sieht also nicht gut aus!

Verfasst: 24.09.2011, 13:46
von SGBDOC
Nun, das kommt dann halt davon, wenn man wegen ein paar Euro´s in die PKV geht. Ich als GKV-Versicherten habe z.B. überhaupt kein Interesse daran, dass - wenn es dann teuerer wird - derjenige wieder zurückwechselt und die Solidargemeinschaft belastet. Wer in die PKV geht, der soll dann auch bitteschön dort bleiben.

Verfasst: 28.09.2011, 16:58
von Felixx
Irgendwie witzig, meine Mutter war nach der Scheidung in genau der gleichen Situation wie du, nur die Beträge waren natürlich ein wenig anders.... Sie hat es so gelöst, dass sie in den Basistarif gewechselt ist und dann dort zum Glück bleiben konnte, war dann natürlich ein wenig teurer aber besser als komplett ohne da zu stehen :(
Ich wünsche dir viel Glück!