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privat versichert, Vertrag ruht, Hartz4 Empfänger-
Verfasst: 03.10.2011, 22:47
von Cal23
Hallo,
ich bitte Euch dringend um Hilfe.
Kurz zu meiner Person, ich habe Depressionen, die inzwischen sehr stark sind, und ich muss / möchte mir ärztlich helfen lassen.
Ich beziehe Hartz4 und meine Insolvenz läuft seit 07/2011.
An sich bin ich privat versichert, da ich vor dem Bezug von Hartz4 selbständig war. In die Insolvenz bin ich aufgrund von ca. 50.000 Euro Schulden, die sich durch ein Restaurant, welches nicht lief, angehäuft hatten, in dieser Zeit konnte ich auch keine Beiträge für die PKV zahlen, nun seit ca. 1 Jahr. Dadurch, dass keine Beträge entrichtet worden sind, ruht der Vertrag, und ich bin nicht versichert, wie man mir gestern am Telefon mitteilte. Da ich die Beiträge durch den Zuschuß des AA nicht vollständig zahlen kann, habe ich gekündigt, und wollte in eine gesetzliche KV, welches mehrfach abgelehnt wurde.
Defacto bin ich nun aber nicht krankversichert, und weiss nicht mehr weiter.
Wie gesagt, ich muss schnjellstmöglich zu einem Arzt, damit ich wieder gesund werde, und ein normales Leben wieder führen kann.
Könnt Ihr mir sagen, was ich machen kann?
Vielen Dank
Carsten
Verfasst: 04.10.2011, 09:40
von Rossi
Relativ einfach!
Du übersendest der priv. Kv. den aktuellen Bescheid über den derzeitigen Bezug von ALG II (Hartz IV).
Denn in dieser Konsteallation endet gem. § 193 Abs. 6 VVG das Ruhen und Du bekommst die volle Leistungspalette, obwohl Du Rückstände hast.
Zitat:
Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird; die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bescheinigen.
Verfasst: 04.10.2011, 09:48
von Cal23
echt?
Weil die von meiner PKV meinten, so lange die Beiträge nciht beglichen sind, geht nichts.
Also Rossi, wenn das so klappt, haste bei mir nen Wunsch frei,
ich faxe also meiner PKV meine aktuellen Bescheid am besten mit dem Hinweis vom § 193 Abs.6 VVG und der Bitte der schriftliche Bestätigung oder Fax?
Und ich bezahle dann fortlaufend meine Beiträge?
Die offenen Beiträge sind ja auch in der Insolvenzmasse.
Verfasst: 04.10.2011, 11:39
von Rossi
Jawoll, so sollte es funtkionieren.
Am besten alles schriftlich mit der Bitte um Bestätitung.
Verfasst: 06.10.2011, 09:04
von Cal23
Guten Morgen,
hat nicht funktioniert...
Habe gestern dort angerufen, man hat mich erst an eine andere Dienststelle verwiesen, diese macht mir nun ein Angebot für nen Basistarif, war aber nicht zuständig für den laufenenden Vetrag. Also wieder beim ersten Ansprechpartner angerufen, und um Auskunft über den Stand gefragt.
Habe meine Situation nochmal geschildert. Die Frau am Telefon wollte sich nochmal informieren und mit einer Kollegin besprechen.
Habe eben dort angerufen und nochmals nach dem Stand gefragt, weil es eben echt akut ist.
Antwort war, solange die Beiträge offen sind, wird nur Nothilfe geleistet. DAs besagt wohl auch der § 193 VVG. Denen sind die Hände gebunden, da sie sich ja ans Gesetz halten müssten.
Ich habe wirklich nochmal gesagt, dass es bei mir akut ist, und ich zum Arzt muss. Aber Sie konnte da wohl leider nichts machen. Bin wieder ratlos wie zuvor...
Und das ganze Hin und Her verstärkt dann auch noch meine Depressionen.
Verfasst: 06.10.2011, 10:00
von Rossi
Sorry, bitte nicht telefonieren. Dort wird man in der Regel abgewimmelt.
Mache es schriftlich und übersende den Hartz IV-Bescheid. Dann fügst Du noch einen Auszug von § 193 Abs. 6 VVG dabei. Dannach sollte es funktionieren, ansonsten musst Du zum Anwalt.
Verfasst: 06.10.2011, 10:04
von Cal23
hab ich ja, alles per Fax, telefonisch wollte ich nur ne Auskunft, und die haben sie mir ja gegeben, ob da jetzt noch was schriftliches kommt...geh mal davon aus.
Verfasst: 06.10.2011, 11:48
von Rossi
Wie in aller Welt will die betroffenen PKV jetzt den § 193 Abs. 6 VVG umgehen? Der Wortlaut ist ziemlich eindeutig. Das Ruhen endet bei einem SGB II-Leistungsbezug.
Aber solche Fälle hatte ich auch schon. Es ging dann nur mit einem Anwalt.
Verfasst: 06.10.2011, 11:50
von Cal23
habe meinen anwalt angeschrieben, ob der sowas macht, ansonsten nehm ich mir nen anderen, aber da muss ich prozesskosten beihilfe beantragen, oder?
als hartz4 mensch kann ich keinen anwalt bezahlen...
Verfasst: 06.10.2011, 12:43
von Dipling
Die Rechtslage ist völlig klar. Deshalb würde ich drei außergerichtliche Maßnahmen vorab versuchen:
1. Sachverhalt direkt an den Vorstand der PKV schreiben. Auch darauf hinweisen, dass eine Beschwerde bei der BaFin (siehe unten) erfolgt.
2. Beschwerde beim Ombudsmann für die PKV
http://www.pkv-ombudsmann.de/ihre-besch ... inreichen/
3. Beschwerde bei der BaFin
http://www.bafin.de/cln_152/nn_723750/D ... __nnn=true
M.E. wird die PKV sehr schnell einlenken.
Verfasst: 09.10.2011, 15:38
von Cal23
SO, habe dem Vorstand geschrieben, mal sehen was passiert, vielen Dank für Die Hilfe und Unterstützung!!
Verfasst: 11.10.2011, 12:16
von Cal23
Hallo, nur mal so als Feedback.
Mich hat die PKV eben angerufen, und den Vertrag wieder aktiv gesetzt.
Er meinte, es sind zwar die nicht die kompletten Leistungen abrufbar, aber ich kann zum Arzt gehen.
Vielen Dank an alle!
Verfasst: 11.10.2011, 21:56
von Rossi
Na wunderbar, der Rossi ist entzückt.
Die PKV hat den § 193 Abs. 6 VVG gelesen und sogar verstanden!