Wechsel von PKV zur GKV in Elternzeit möglich?
Verfasst: 20.05.2007, 22:42
Hallo und guten Abend,
mir stellt sich folgendes Problem und ich hoffe hier bei Euch kompetente Hilfe zu finden. Bis zum 1. Februar 2006 war ich gemeinsam mit meinem Mann und meinen drei Kindern in der GKV krankenversichert. Dann habe ich mit dem Referendariat als Lehrerin angefangen - und da ich - und meine drei Kinder somit Beihilfe berechtigt waren, ist die gesamte Familie (mein Mann verdient über JAEG) dummerweise in die PKV gewechselt. Leider waren der Lehrerberuf und der Haushalt mit 3 kleinen Kindern zeitlich unvereinbar, so dass ich zunächst in Elternzeit ging (weiter beihilfefähig) und jetzt ebenso wie mein Mann und meine Kinder voll in der PKV versichert bin. Das macht mal eben so 800 Euro im Monat. Damit es hier zuhause ohne Arbeit nicht so langweilig wird kommt jetzt Stammhalter Nummer 4 - was den Beitrag für die PKV nicht gerade senkt. Nun meine Frage - wenn mein Mann Elternzeit nimmt und in dieser Elternzeit nur Teilzeit arbeitet und somit unter die 4000 Euro monatlich bekommt - wie lange muss er das durchhalten, um wieder gesetzlich pflichtversichert zu werden????
Und zählen eigentlich Boni und andere Gratifikationen bei der Berechnung der J-Entgelts mit??? Ich danke bereits im vorhinein für Eure Antworten.
hoeltgen
mir stellt sich folgendes Problem und ich hoffe hier bei Euch kompetente Hilfe zu finden. Bis zum 1. Februar 2006 war ich gemeinsam mit meinem Mann und meinen drei Kindern in der GKV krankenversichert. Dann habe ich mit dem Referendariat als Lehrerin angefangen - und da ich - und meine drei Kinder somit Beihilfe berechtigt waren, ist die gesamte Familie (mein Mann verdient über JAEG) dummerweise in die PKV gewechselt. Leider waren der Lehrerberuf und der Haushalt mit 3 kleinen Kindern zeitlich unvereinbar, so dass ich zunächst in Elternzeit ging (weiter beihilfefähig) und jetzt ebenso wie mein Mann und meine Kinder voll in der PKV versichert bin. Das macht mal eben so 800 Euro im Monat. Damit es hier zuhause ohne Arbeit nicht so langweilig wird kommt jetzt Stammhalter Nummer 4 - was den Beitrag für die PKV nicht gerade senkt. Nun meine Frage - wenn mein Mann Elternzeit nimmt und in dieser Elternzeit nur Teilzeit arbeitet und somit unter die 4000 Euro monatlich bekommt - wie lange muss er das durchhalten, um wieder gesetzlich pflichtversichert zu werden????
Und zählen eigentlich Boni und andere Gratifikationen bei der Berechnung der J-Entgelts mit??? Ich danke bereits im vorhinein für Eure Antworten.
hoeltgen