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Elternzeit ohne Elterngeld, wirklich beitragsfrei?

Verfasst: 22.10.2011, 11:10
von jabba
Hallo,

ich bin angestelltes versicherungspflichtiges GKV Mitglied und bin in Elternzeit.

Jetzt kam ein Schreiben von der GKV mit der Aufforderung, die Einnahmen während der Elternzeit offenzulegen, damit festgestellt werden kann, wie / ob ich versichert bin und vermutlich auch wegen dem zu zahlenden Beitrag.

Mein Einkommen beläuft sich laut letztem Steuerbescheid auf sage und schreibe 6 EUR / Monat Kapitalerträge. Meine Frau (Hausfrau und Mutter) hat aus einer früheren Abfindung ebenfalls etwas Geld, aber das alles "verfressen" wir während des Jahres Elternzeit. Will sagen nach dem Jahr sind wir hoffentlich viele Familien-Erlebnisse reicher aber finanziell blank.

Kommt da noch eine böse Überaschung oder bleibt es bei der Beitragsfreiheit?

Danke!

Verfasst: 22.10.2011, 11:49
von Vergil09owl
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/192.html

Solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, besteht auch noch die Mitgliedschaft fort, solte ein Minijob vorhanden sein, bein gleichen Arbeitgeber ist dieser an die Kasse zu melden.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank

Es stellt sich für mich jetzt eher die Frage ob du denn vor der Elternzeit freiwillges Mitglieder Krankenkasse gewesen bist oder Pflichtmitglied aufgrund einer Beschäftigung.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159871,0

viewtopic.php?t=4148&highlight= 8)

Verfasst: 22.10.2011, 14:46
von jabba
Vergil09owl hat geschrieben:Es stellt sich für mich jetzt eher die Frage ob du denn vor der Elternzeit freiwillges Mitglieder Krankenkasse gewesen bist oder Pflichtmitglied aufgrund einer Beschäftigung.

Hallo
Ich bin vor der Elternzeit aufgrund Arbeitszeitreduktion unter die JAEG gerutscht und einen Monat lang versicherungspflichtig gewesen. Arbeitgeber und GKV haben mitgespielt, der Wechsel PKV => GKV hat wie geplant funktioniert und sollte durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft über die Elternzeit hinaus auch dauerhaft sein.

Die GKV kostet zwar mit Zusatzversicherungen mehr als die PKV vorher, aber dafür bin ich aus der Altersfalle raus.


Wir sind in dem Jahr der Elternzeit zumeist im Ausland, quasi ein letztes Familienabenteuer bevor die Einschulung größere Aktionen für längere Zeit verhindert. Da wir keine Leistungen beziehen, hoffe ich auch nicht zahlen zu müssen (die Auslands-KV kostet schon eine Stange Geld) .

Wir leben dieses Jahr vom "Eingemachten" ohne jegliche Einkünfte (außer Kindergeld), daher die Frage, ob da durch die Hintertür noch irgendein Mindestbeitrag kommt oder ob das Jahr wirklich beitragsfrei bleibt.

Danke
Jabba

Verfasst: 22.10.2011, 18:07
von Vergil09owl
Nu ich denke ist nurnochmal die rückversicherung das zur Zeit kein Beschäftigungsverhältnis gegen entgelt mehr besteht.

Verfasst: 06.11.2011, 12:22
von jabba
Tja, und nun kam die Beitragsrechnung der GKV:
Aus irgendeinem Grund erfolgt die Beitragsberechnung wie bei einem freiwilligen Mitglied, also Mindestsatz 143 EUR rückwirkend ab Beginn der Elternzeit.

Was mich wundert:
Freiwilliges Mitglied kann ich nicht sein, denn wäre zuvor keine Versicherungspflicht eingetreten so hätte ich ja gar nicht in die GKV wechseln können.

:-k

Verfasst: 06.11.2011, 14:13
von RHW
Hallo jabba,

da poasst etwas nicht zusammen: vermutlich liegt ein Fehler der Krankenkasse oder des Arbeitgebers vor.

War auf der letzten Sozialversicherungsmeldung vom Arbeitgeber als Beitragsgruppe "1111" angegeben?

Gruß

RHW