Nebenberuflich selbständig und "freiwillig versichert&q

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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lotte33
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Nebenberuflich selbständig und "freiwillig versichert&q

Beitragvon lotte33 » 06.11.2011, 12:26

Konstellation:
Ehemann, ehemaliger Angestellter in Rente bei PKV
Ehefrau im Erwerbsalter, "freiwillig versichert" bei der GKV, aktuell kein Einkommen.

In dieser Situation wird für die Beiträge der Ehefrau die Hälfte der Rente des Ehemannes als Bemessungsgrundlage für ihre Beitragshöe herangezogen.
Wenn sie Einnahmen aus Honorartätigkeiten hat, werden die zur Berechnung noch auf die "halbe Rente" aufgeschlagen, wenn ich das richtig verstehe.

Wie verhält sich das, wenn die Einnahmen unter durchschnittlich 400 Euro/Monat liegen?
Ist es sinnvoll oder sogar Pflicht, eine "nebenberufliche Selbständigkeit" anzumelden (es handelt sich um Sprachunterricht, also kein Gewerbe?)?

Wie verhält es sich mit andersartigen, "normalen" 400 Euro Jobs (etwa für Bürotätigkeiten)?

lg lotte

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Beitragvon lotte33 » 06.11.2011, 13:45

In einem anderen Strang habe ich das gelesen:

bei einem Arbeitverhältnis mit mehr als 400 EUR Versicherungspflicht zur Kranken- Renten- Arbeitslosen und Pflegeversicherung gegeben

Muß man bei Honorartätigkeiten für unter 400 Euro auch Rentenbeiträge abführen?

Hilfe, wenn man nicht angestellt beschäftigt ist (und sich mit solchen Fragen gar nicht zu befassen braucht), scheint mir alles so kompliziert.

Wenn ich irgendwie "selbständig" wäre, würde ich vermutlich irgendwo zwischen "geringfügig" und "Gleitzonenbereich" einnehmen, also keinesfalls die Beiträge, die oft einfach so angesetzt werden (habe etwas von 19XX Euro/monatlich gelesen).

lg lotte

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Beitragvon RHW » 06.11.2011, 14:08

Hallo,

die Einnahmen beider Ehegatten werden addiert und dann durch 2 geteilt. Das Ergebnis (mindestens 851 und maximal 1856 Euro) wird für die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pflegeversicherung zugrunde gelegt. § 240 SGB V (letzter Absatz)

Bei den Einnahmen aus der Honorartätigkeit können die entsprechenden Kosten abgezogen werden.

Bei der Rentenversicherung sind ggf. zwei Fragen zu klären:

- Wann erfolgt ggf. eine Kürzung derRente?

- Sind aus der Honorartätigkeit Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen (z.B. wenn überwiegend ein Auftraggeber).

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.html

Gruß

RHW

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Beitragvon lotte33 » 06.11.2011, 14:32

RHW hat geschrieben:Bei der Rentenversicherung sind ggf. zwei Fragen zu klären:

- Wann erfolgt ggf. eine Kürzung derRente?



Wie ist das denn wieder zu verstehen?
Wenn sie viel Honorar erhielte, bekäme er weniger Rente?

Wohl eher: wenn sie keine RV-Beiträge abführt, sinken ihre eigenen Rentenansprüche?

lg lotte

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Beitragvon RHW » 06.11.2011, 14:37

Hallo lotte,

das war ein Versehen von mir. Einnahmen von "ihr" führen nicht zu einer Rentenkürzung bei "ihm".

Entschuldigung.

Gruß

RHW


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