Lehrtätigkeit auf Honorarbasis
Verfasst: 08.11.2011, 10:36
Wenn man eine Lehrtätigkeit auf Honorarbasis ausübt und keinen (angestellten) Hauptjob hat, wird man dann als automatisch als Selbständiger betrachtet - unabhängig von der Höhe der Einnahmen?
Nochmal die Konstellation:
Ehefrau freiwillig versichert bei GKV, Ehemann Rentner bei PKV, derzeit befreit von Steuererklärungspflicht.
Wenn ich z.B. durchschnittlich 350 Euro/Monat für die Erteilung von Sprachunterricht bei der VHS verdiene - muß ich dann als "Selbständige" 300 Euro Krankenkasse und außerdem Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen? Gäbe ja praktisch ein Nullsummenspiel, evtl. sogar Verlust?
Welche Schritte müßte ich tätigen?
Ich würde in jedem Fall nur ein "Zubrot" verdienen, also keinesfalls über dem Satz liegen, der aktuell für die Bemessung herangezogen wird (Mindestsatz 851) bzw. zukünftig (Hälfte der Rente meines Mannes, ca. 1150 Euro).
Wenn man nicht angestellt beschäftigt ist, werden ja schon mal alle Einnahmen des Paares für die Festlegung der Beitragsbemessung gehälftet, wenn ich das richtig verstanden habe, die evtl. zukünftigen 350 Euro kämen dann da wohl in jedem Fall dazu, oder wie muß man sich das vorstellen?
Spielt es bei geringen Einkünften eine Rolle, ob diese - als Honorar - dann über oder unter 400 Euro liegen, auch was den Status (Selbständiger oder einfach Geringfügig Beschäftigter - hm, das wäre man ja dann eigentlich nicht) angeht?
Ich hoffe, meine Fragestellung ist überhaupt deutlich geworden, finde den Sachverhalt schon nicht ganz einfach darzustellen...
lg lotte
Nochmal die Konstellation:
Ehefrau freiwillig versichert bei GKV, Ehemann Rentner bei PKV, derzeit befreit von Steuererklärungspflicht.
Wenn ich z.B. durchschnittlich 350 Euro/Monat für die Erteilung von Sprachunterricht bei der VHS verdiene - muß ich dann als "Selbständige" 300 Euro Krankenkasse und außerdem Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen? Gäbe ja praktisch ein Nullsummenspiel, evtl. sogar Verlust?
Welche Schritte müßte ich tätigen?
Ich würde in jedem Fall nur ein "Zubrot" verdienen, also keinesfalls über dem Satz liegen, der aktuell für die Bemessung herangezogen wird (Mindestsatz 851) bzw. zukünftig (Hälfte der Rente meines Mannes, ca. 1150 Euro).
Wenn man nicht angestellt beschäftigt ist, werden ja schon mal alle Einnahmen des Paares für die Festlegung der Beitragsbemessung gehälftet, wenn ich das richtig verstanden habe, die evtl. zukünftigen 350 Euro kämen dann da wohl in jedem Fall dazu, oder wie muß man sich das vorstellen?
Spielt es bei geringen Einkünften eine Rolle, ob diese - als Honorar - dann über oder unter 400 Euro liegen, auch was den Status (Selbständiger oder einfach Geringfügig Beschäftigter - hm, das wäre man ja dann eigentlich nicht) angeht?
Ich hoffe, meine Fragestellung ist überhaupt deutlich geworden, finde den Sachverhalt schon nicht ganz einfach darzustellen...
lg lotte