Ich arbeite auf Minijobbasis mit ca. 400 € monatlich. Ich bin verheiratet.
Die Zinserträge von meinem Geld liegen unter der Freibetragsgrenze von 801,00. Wenn ich aber auch die von meinem Mann dazu zähle, dann kommen wir über die 1602,00 Zinserträge.
Kann ich dennoch in der Familienversicherung bleiben? Kontrolliert die Krankenkasse eigentlich auch Steuerbescheinigungen der Banken oder evtl. nur Steuerbescheide zum Nachweis?
Kapitalerträge und Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 03.02.2011, 22:04
Hallo,
ja, das macht die Kasse, wenn Sie für die Entscheidung ob (noch) Familienversicherungsanspruch besteht.
Die Kasse kann dann entsprechende Nachweise fordern, also auch den Einkommensteuerbescheid und wenn eine gemeinsame Veranlagung stattfindet, dann werden die Kapitalerträge auch grundsätzlich durch zwei geteilt.
Gruss
Czauderna
ja, das macht die Kasse, wenn Sie für die Entscheidung ob (noch) Familienversicherungsanspruch besteht.
Die Kasse kann dann entsprechende Nachweise fordern, also auch den Einkommensteuerbescheid und wenn eine gemeinsame Veranlagung stattfindet, dann werden die Kapitalerträge auch grundsätzlich durch zwei geteilt.
Gruss
Czauderna
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