GKV freiwillige Weiterversicherun

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heiliger
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GKV freiwillige Weiterversicherun

Beitragvon heiliger » 08.12.2011, 12:58

Hallo
mein ALG1 läuft bald aus.
Harz 4 bekomme ich nicht wg Sparvermögen!
Nun muß ich mich weiter selbst in der GKV krankenversichern!
Ich weiß, dass ich den Mindestbeitrag zahlen muß.
Nun meine Frage:
Wie hoch wird dieser Beitrag ca., und ist meine Frau (Hausfrau, kein Einkommen) weiter mitversichert?

Für ein Antwort währe ich sehr dankbar.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.12.2011, 14:20

Hallo,
ca. 143,00 € (incl. Pflegeversicherung) bei einem Einkommen unter 857,00 € mtl.
und ja, die Ehefrau ist kostenlos mitversichert
Gruss
Czauderna

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Beitragvon heiliger » 08.12.2011, 16:01

Danke Czauderna

Gruß

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GKV freiwillige Weiterversicherung

Beitragvon heiliger » 27.12.2011, 23:34

Ich hab dazu zwischenzeitlich noch eine Frage die mir
auf den Nägeln brennt:
Habe gehört dass man einen Einkommensnachweis ausfüllen muß
Z.B. wovon leben sie, wie hoch ist die Miete usw. usw.
Natürlich werde ich das auch wahrheitsgemäß ausfüllen.
Nur wenn ich das ausfülle: die Miete zahle ich nicht aus Einkommen
sondern vom Ersparten.
Kann es dann sein, dass die Krankenkassen da anfangen zu tricksen und mir dann den Mindesbeitrag als Selbständiger aufs Auge drücken wollen?
Wie zuvor geschrieben,werden diese Ausgaben (Miete und ander Fixkosten usw. vom Ersparten getätigt.
Eine selbständige Tätigkeit liegt nicht (lag nie) vor und wird auch nicht angestrebt.
Natürlich hoffe ich noch eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu bekommen. Wenn nicht, muß ich mit dem Ersparten bis zur Rente hinkommen. Ist nämlich nicht mehr lange hin.
Wäre dankbar wenn jemand dazu was sagen kann.

Gruß
heiliger

GS
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Besser ins Unterforum GKV verschieben?

Beitragvon GS » 28.12.2011, 07:59

Nein, heiliger,

wegen des Ersparten wirst du nicht gleich als Selbständiger eingestuft. Allenfalls - wenn die Erträge das Einkommen über 857 Euro monatlich heben würden - könnte der Beitrag den zuvor genannten Mindestbeitrag überschreiten.

heiliger
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GKV freiwillige Weiterversicherung

Beitragvon heiliger » 09.05.2012, 14:17

Nun ist es soweit,
im Juni muß ich einen Antrag auf Weiterversicherung stellen.
Meine BKK gab mir heute ein Antrag mit:
Dort steht u.a. ein Punkt: Wenn ohne Einnahmen: Mein Lebensunterhalt wird sichergestellt durch.............in Höhe von monatlich..........Euro.
Wie schon zuvor geschrieben lebe ich von einer Abfindung und habe nur Zinseinkünfte!
Da wurde mir vor Monaten gesagt, wenn ALG 1 ausläuft und ich von der Abfindung lebe, werden nur die Zinseinkünfte berechnet.
Die Zinseinkünfte werden die 875,00 € pro Monat locker unterschreiten.
Das heißt Mindestbeitrag
Nur frage ich mich warum dann diese Frage?
Wollen die mir evtl. durch die kalte Küchen mehr Beiträge abknöpfen?
Muß ich die Frage beantworten oder trage ich da lapidar Sparvermögen aus alter Abfindung ohne nähere Angaben ein. Oder wollen die mir mehr abknöpfen wenn ich schreibe: Ich hebe von meinem Sparkonto (Abfindung) sagen wir mal monatl. 1.500,00€ ab.
So berechnet mir die Kasse dann vom Betrag 1500,00€ die Beiträge?
So meinte es der Kundenberater in der Geschäftstelle. Nach meiner Intervention erkundigte er sich in der Beitragsstelle, dort wurde gesagt: Jawoll Mindestbeitrag!
Meines Wissens haben die das doch gar nicht zu erfragen,was auf meinem Sparkonto liegt und was ich davon monatl. abhebe da keine Einkünfte vorliegen?
Das belege ich durch Einkommensteuererklärung oder durch Belege der Bank!
Was soll ich denn da eintragen?
Die Abfindung habe ich 2007 bekommen, da ALG 1 ausläuft, nun keine anderen Einkünfte mehr.
Hiervon kann die BKK nichts beanspruchen!
ALG II brauch ich nicht zu beantragen, da noch Geld (Abfindung) auf dem Konto!
Was meint ihr?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

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Beitragvon Czauderna » 09.05.2012, 20:02

Hallo,
wenn für deine Antwort auf dem Bogen kein Platz ist, oder du bist dir unsicher, schreibe in die betreffende Zeile oder Spalte - "siehe Anlage" und teile dort mit, dass du den Lebensunterhalt aus Sparvermögen bestreitest - das Vermögen als solches ist kein Einkommen, sondern nur die Kapitalerträge daraus.
Damit hat du deiner Pflicht genüge getan und die Kasse weiss dann auch genau Bescheid.
Die Höhe deines Vermögens geht die Kasse übrigens nix an.
Was dir allerdings passieren kann, wenn du das nun bei jeder Einkommensanfrage so praktizierst, dass die Kasse mal einen Einkommensteuerbescheid sehen will. Aber du könntest ja auch im Lotto gewonnen haben, und so 1 Million zu verleben, bei normalem Lebenswandel, das dauert, aber die Zinsen,die Zinsen - siehe oben.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon heiliger » 09.05.2012, 22:34

Danke Czauderna für die Antwort,
komisch nur dieser Fragebogebogen, was soll dass, wenns der BKK nichts angeht?
Und komisch dass der BKK- Mitarbeiter solch einen Unsinn erzählt!

Hat der keine Ahnung oder will er der Krankenkasse soviel Einnahmen wie nur möglich bescheren oder (was ich mir auch vorstellen könnte) will er nur Großverdiener und gesunde Mitglieder versichern?
Da ich nur Zinserträge von ca. 3600€ habe und sonst vom Ersparten leben muß, zahle ich den Mindestbeitrag und gut ist!
Schon komisch das meine Krankenkasse so einen Satz in den Aufnahmeantrag schreibt.
Habe mich bei früheren Kollege (haben auch eine Abfindung genommen) erkundigt (die sind in verschiedenen anderen Krankenkassen der AOK, Barmer, TK und anderen BKKs), da wurde sofort und ganz unbürokratisch der Mindestbeitrag von ca. 148€ angesetzt.
Natürlich mußten sie den Steuerbescheid oder Zinsbescheinigungen der Bank beibringen, das wars dann aber auch. Keine Frage von: womit bestreiten sie ihren Lebensunterhalt und wieviel verbrauch sie monatlich.
Es ist mir natürlich klar, dass die Kasse Mindestbeitragszahler gar nicht gern haben!
Aber a) sparen Sie den Krankengeldanspruch und b) bekommen sie mehr als bei meinem befristeten Midijob.
Da ich die Abfindung bis zur Rente (noch ca. 3 1/2 jahre) verbrauche, zählt für mich jeder Cent! Es sei denn, es gibt wieder Arbeit. Dann hat der ganze Quatsch eh ein Ende.

So ein Ärger!


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