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ex Soldat und nun weiter?

Verfasst: 03.01.2012, 20:45
von Bench
Hallo.

Ich brauche mal dringende Hilfe im KV- Dschungel :-k

Ausgangssituation:

Ich war bis 31.12.2011 SaZ bei der Bundeswehr.
Das heißt ich muss mich seit 01.01.2012 selbst wieder krankenversichern.

Einen Antrag bei meiner Krankenversicherung kam nun wieder zurück, mit der Bitte um einen Bescheid ob mir ein Beihilfeanspruch Frage zusteht.
Nachdem ich nun mit Beihilfeämtern u.a in Dresden oder Leipzig telefoniert hab und mir keiner Auskunft geben konnte, meinte meine Sozialberaterin ich hätte keinen Beihilfeanspruch.

Während meiner Bundeswehrzeit war und bin ich in der Pflegepflichtversicherung bei der TK versichert.
Zudem bestand etwa 2 Jahre lang eine Anwartschafstsversicherung bei der TK, die ich aber 20 Monate vor meinem ausscheiden bei der Bundeswehr gekündigt habe.
Ich war also noch nie privat versichert.

Jetzt bekomme ich noch 21 Monate Übergangsgebühren in Höhe von 90% bezahlt.
Derzeit mache ich mein Fachabitur auf einer Bundeswehrfachschule, habe also kein zusätzliches Einkommen, und zähle als Student (Studienausweis vorhanden)

Jetzt meine Frage(n)

Wie soll ich mich bei meiner Krankenversicherung verhalten was diese ominöse Beihilfe betrifft?

Was für Kosten kommen auf mich zu? Werde ich als Student versichert oder muss ich jeden Monat tatsächlich 250€ berappen?

Gibt es sonst noch etwas was ich wissen sollte?

Ehrlich gesagt bin ich was das ganze Thema betrifft etwas unbeholfen und planlos, daher hoffe ich auf kompetente und vorallem neutrale, objektive Hilfe!

Danke schonmal im Vorraus
Bench

Verfasst: 04.01.2012, 21:19
von Rossi
Nun denn, wenn diese Ausbildung (Fachabitur) an der Bundeswehrfachschule dem Grunde nach dem BaföG förderungsfähig ist, dann zählst Du zum Personenkreis der Auszubildenden des 2. Ausbildungsweges gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V. Es muss sich nur dem Grunde nach ein Anspruch auf BaföG, ergeben, tatsächlich erhalten musst Du es nicht.

Diese Klamotte kostest dann in der GKV ca. 70,00 Euro monatlich.

Die Beihilfeberechtigung spielt hier keine Rolle, auch wenn die Kasse vielleicht in die Richtung ermittelt. Denn dort irrt die Kasse.

Denn diese Versicherunspflicht im Rahmen des 2. Ausbildungsweges ist ausgeschlossen, wenn man zum versicherungfreien Personenkreis im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 5 SGB V gehörst.

Du gehörst hierzu aber nicht.

Nr. 2 scheidet aus, da die Übergangsgebührnisse unabhängig vom Krankheitsfall gezahlt werden.

Nr. 5 scheidet ebenfalls aus, da die Übergangsgebührnisse kein Ruhegalt darstellen und auch nicht ähnliche Bezüge sind. Jenes hat das BSG - ich meine im Jahr 2008 - entschieden.

Solche Fälle haben wir hier im Forum schön öfter gehabt. Du musst dann einfach mal suchen!

Du hast auf jeden Fall ein Anspruch auf Beihilfe und solltest dies der Kasse auch nachweisen. Dann aber bitte mit dem Argument kommen, dass Du weder zum Personenkreis nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder 5 SGB V gehörst (siehe Ausführungen oben). Somit gilt für Dich nicht die sog. absolute Versicherunsfreiheit im Sinne von § 6 Abs. 3 SGB V.

Es gab hier mal einen Poster, der darüber ne super Ausarbeitung als Posting gefertigt hat. Ich habe diese Ausarbeitung mit einer 1 bewertet.

Verfasst: 04.01.2012, 21:29
von Rossi
Ach ja, hier hast Du den Thread:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2136&highlight=bundeswehr

Nur mit dem kleinen und feinen Unterschied, dass MaxCalvera zum Personenkreis der Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V zählte, Du aber ggf. zum Personenkreis des 2. Ausbildungsweges im Sinne der gleichen Vorschrift. Dies musst Du dann der Kasse noch verdeutlichen, bzw. glaube ich, dass dies ggf. nicht strittig ist.

Viel Erfolg