Ruhender Leistungsanspruch
Verfasst: 17.01.2012, 17:33
Hallo zusammen,
da ich bezüglich meiner momentanen Situation mit meinem Latein am Ende bin hoffe ich hier Hilfe bei meiner Problematik zu finden.
Seit einigen Monaten war ich nun schon bei Techniker Krankenkasse im Rückstand mit meinen Zahlungen, man hatte die ganze Summe bereits ans Zollamt gegeben. Ende letzten Jahres kam es leider erneut zu Rückständen, weshalb die Versicherung meinen Leistungsanspruch nun "ruhen" lässt.
Ich habe daher beschlossen mein Studium ab März 2012 zu beenden um dann meine finanzielle Situation wieder zu bereinigen.
Jedoch scheint man es mir nicht so einfach machen zu wollen. Ich stehe nun vor folgenden Problemen und Fragen:
1. Bevor die Versicherung mir quasi gekündigt hat hat sie für dieses Semester erstmals vorab Beiträge für das komplette Semester in Rechnung gestellt, d.h. dem Zollamt wurde eine Forderung übermittelt die bereits Beiträge bis einschließlich März umfasst.
Frage: Ist das rechtens? Es erscheint mir doch etwas merkwürdig das bereits Beiträge für die Zukunft in ein Mahnverfahren gehen.
2. Die Versicherung hat meiner Universität die Situation mitgeteilt, aus diesem Grund wird mich die Universität bereits zum 27. Januar exmatrikulieren, ich kann also nicht einmal das Semester beenden, obwohl mir die Beiträge für Februar und März ja bereits in Rechnung gestellt werden.
Frage1: Ist das normal? Warum hat die Versicherung mich aus gründen der Versicherungspflicht als Student bis März pflichtversichert, wenn ich doch bereits ab Ende Januar kein Student mehr bin.
Frage2: Was passiert nach dem 27. Januar? Kann ich mir eine neue Versicherung suchen und kann ich die alte kündigen (da sie mir ja ohnehin nur Beiträge in Rechnung stellen wird ohne selbst Leistungen zu erbringen)
Frage3: Gibt es eine Möglichkeit sofort die Versicherung zu wechseln um der Exmatrikulation zu entgehen?
Frage4: Für den Fall dass ich Ende Januar die Versicherung wechseln kann, was ist mit den Beiträgen für Februar und März, die ja bereits vorab gefordert wurden.
Außerdem ergibt sich aktuell die Problematik dass ich seit etwa einem Monat ziemlich krank bin. Ich habe schwere Probleme mit meinen Magen und als ein Mensch der eigentlich nur mit einem Bruch zum Arzt geht merke ich ziemlich genau dass es sich um etwas ernsthaftes handelt.
Problem ist ich habe keine Schmerzen, sobald ich das einem Arzt sage behandelt er mich einfach nicht mehr.
Auf dem Bescheid den ich von der TK habe (Nachweis der Anspruchsberechtigung), da ich meine Karte nicht mehr benutzen darf, steht das die Kosten übernommen werden für: Früherkennungsuntersuchungen gemäß §§25 und 26 SGB V und Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen/Schmerzzustände.
Die Diagnose eines bekannten Mediziners (ernsthaft, die "Ärzte" bei denen ich bisher war wollten nichtmal meine Symptome wissen, sie fragten ob ich Schmerzen habe und auf das verneinen durfte ich auch wieder gehen) anhand meiner Symptome war eine mittlerweile chronische Gastritis oder ein Bandwurm, in beiden Fällen kann es bei später Behandlung zu erheblichen Gesundheitsschäden kommen (im Falle der Gastritis z.b. Magenkrebs).
Ich will einfach schnellstmöglich wieder einen Versicherungsschutz, wie kann ich das erreichen?
Die TK würde mich erst wieder versichern wenn ich alle Beiträge vollständig entrichtet hab, solange darf ich zwar zahlen, erhalte aber keine Leistungen. Natürlich will ich die Beiträge bezahlen, aber ich kann nunmal kein ganzes und auch kein halbes Jahr warten bis ich eine Untersuchung bekomme, bis dahin ist es vermutlich bereits zu spät.
Vielen Dank fürs lesen.
da ich bezüglich meiner momentanen Situation mit meinem Latein am Ende bin hoffe ich hier Hilfe bei meiner Problematik zu finden.
Seit einigen Monaten war ich nun schon bei Techniker Krankenkasse im Rückstand mit meinen Zahlungen, man hatte die ganze Summe bereits ans Zollamt gegeben. Ende letzten Jahres kam es leider erneut zu Rückständen, weshalb die Versicherung meinen Leistungsanspruch nun "ruhen" lässt.
Ich habe daher beschlossen mein Studium ab März 2012 zu beenden um dann meine finanzielle Situation wieder zu bereinigen.
Jedoch scheint man es mir nicht so einfach machen zu wollen. Ich stehe nun vor folgenden Problemen und Fragen:
1. Bevor die Versicherung mir quasi gekündigt hat hat sie für dieses Semester erstmals vorab Beiträge für das komplette Semester in Rechnung gestellt, d.h. dem Zollamt wurde eine Forderung übermittelt die bereits Beiträge bis einschließlich März umfasst.
Frage: Ist das rechtens? Es erscheint mir doch etwas merkwürdig das bereits Beiträge für die Zukunft in ein Mahnverfahren gehen.
2. Die Versicherung hat meiner Universität die Situation mitgeteilt, aus diesem Grund wird mich die Universität bereits zum 27. Januar exmatrikulieren, ich kann also nicht einmal das Semester beenden, obwohl mir die Beiträge für Februar und März ja bereits in Rechnung gestellt werden.
Frage1: Ist das normal? Warum hat die Versicherung mich aus gründen der Versicherungspflicht als Student bis März pflichtversichert, wenn ich doch bereits ab Ende Januar kein Student mehr bin.
Frage2: Was passiert nach dem 27. Januar? Kann ich mir eine neue Versicherung suchen und kann ich die alte kündigen (da sie mir ja ohnehin nur Beiträge in Rechnung stellen wird ohne selbst Leistungen zu erbringen)
Frage3: Gibt es eine Möglichkeit sofort die Versicherung zu wechseln um der Exmatrikulation zu entgehen?
Frage4: Für den Fall dass ich Ende Januar die Versicherung wechseln kann, was ist mit den Beiträgen für Februar und März, die ja bereits vorab gefordert wurden.
Außerdem ergibt sich aktuell die Problematik dass ich seit etwa einem Monat ziemlich krank bin. Ich habe schwere Probleme mit meinen Magen und als ein Mensch der eigentlich nur mit einem Bruch zum Arzt geht merke ich ziemlich genau dass es sich um etwas ernsthaftes handelt.
Problem ist ich habe keine Schmerzen, sobald ich das einem Arzt sage behandelt er mich einfach nicht mehr.
Auf dem Bescheid den ich von der TK habe (Nachweis der Anspruchsberechtigung), da ich meine Karte nicht mehr benutzen darf, steht das die Kosten übernommen werden für: Früherkennungsuntersuchungen gemäß §§25 und 26 SGB V und Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen/Schmerzzustände.
Die Diagnose eines bekannten Mediziners (ernsthaft, die "Ärzte" bei denen ich bisher war wollten nichtmal meine Symptome wissen, sie fragten ob ich Schmerzen habe und auf das verneinen durfte ich auch wieder gehen) anhand meiner Symptome war eine mittlerweile chronische Gastritis oder ein Bandwurm, in beiden Fällen kann es bei später Behandlung zu erheblichen Gesundheitsschäden kommen (im Falle der Gastritis z.b. Magenkrebs).
Ich will einfach schnellstmöglich wieder einen Versicherungsschutz, wie kann ich das erreichen?
Die TK würde mich erst wieder versichern wenn ich alle Beiträge vollständig entrichtet hab, solange darf ich zwar zahlen, erhalte aber keine Leistungen. Natürlich will ich die Beiträge bezahlen, aber ich kann nunmal kein ganzes und auch kein halbes Jahr warten bis ich eine Untersuchung bekomme, bis dahin ist es vermutlich bereits zu spät.
Vielen Dank fürs lesen.