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Familienversicherung bei Heirat kurz vor Geburt?

Verfasst: 30.05.2007, 13:34
von Gast2007
Hallo,
ich hoffe meine Freundin noch vor der Geburt unseres gemeinsamen Kindes heiraten
zu können. Es wird aber wohl sehr knapp (sie ist Ausländerin und da dauert der
Papierkram etwas länger), d.h. sie ist dann schon in der Mutterschutzfrist.
Heisst das, dass ich sie dann bis zum Ende der Mutterschutzfrist, d.h.
bis 8 Wochen nach der Geburt, nicht bei mir in der GKV mitversichern kann?

Das scheint jedenfalls so im SGB V zu stehen, und ich kann auch verstehen, dass man
hier ein Schlupfloch für PKV-Versicherte, die sich während der Mutterschutzzeit die
Beiträge sparen wollen, schliessen wollte.

Nur in diesem Fall ist es anders: meine Freundin ist nicht erwerbstätig (also braucht
sie auch keinen Mutterschutz) und ist nicht versichert (genauer gesagt, ihre
Versicherung deckt Schwangerschaft und Geburt nicht ab), d.h. ohne die
Familienversicherung müssen wir die Geburt aus eigener Tasche zahlen.

Kann man da noch irgendetwas machen, oder einfach Pech gehabt?

Sehr gerecht finde ich das nicht, wenn es nicht um eine Geburt ginge, sondern
z.B. eine dringende Operation, dann wäre die Familienversicherung gleich nach
der Heirat kein Problem ...

Danke,
Gast

Verfasst: 30.05.2007, 14:09
von fwilke
Ergänzend zu meiner Antwort in dem anderen Thread:

Eine Schwangerschaft ist natürlich nicht so ganz unwichtig. Diese Kosten wird sich keine PKV ans Bein binden - das sieht eher schlecht aus.

Für das Kind entsteht meiner Meinung nach Familienversicherung bei Ihnen, das ist also nicht so wild.

Gehen Sie mal zur nächsten GKV und sprechen dort vor was die Versicherung Ihrer zukünftigen angeht!!!

Frank Wilke