Bürgerversicherung / freiwillig versichert: Unterschiede?
Verfasst: 29.01.2012, 14:19
Bürgerversicherung ist einerseits ein Projekt quasi zur Zusammenlegung von GKV und PKV für die nahe Zukunft, wenn's denn wahr ist oder wahr gemacht werden kann und soll...
Der Begriff wird aber auch anders verwendet im Zusammenhang mit Personen, die zwischenzeitlich nicht versichert waren - kann mir jemand noch mal erklären, was das genau ist und wen es betrifft?
Freiwillig versichert: wenn ich richtig verstehe, sind das zum einen Personen, deren Gehalt zwar über der Jahreseinkommensgrenze liegt, die aber in der GKV bleiben wollen und somit vermutlich den Höchstbetrag zahlen?
Aber auch Studenten über 30 Jahre.
Oder Selbstständige in der GKV mit einem Mindestbeitragssatz (wie hoch war der nochmal).
Oder Arbeitslose ohne Bezüge, deren Mindessatz nach der aktuellen Erhöhung irgendwo bei (170? Euro) liegt.
Sind daran jeweils unterschiedliche Rechte geknüpft?
Wenn etwa der Arbeitslose mit Mindestbeitrag wieder studiert (und schon über 30 ist), ändert sich dann etwas für ihn?
Muß der Selbständige Krankentagegeld extra für Aufschlag versichern?
lg lotte
Der Begriff wird aber auch anders verwendet im Zusammenhang mit Personen, die zwischenzeitlich nicht versichert waren - kann mir jemand noch mal erklären, was das genau ist und wen es betrifft?
Freiwillig versichert: wenn ich richtig verstehe, sind das zum einen Personen, deren Gehalt zwar über der Jahreseinkommensgrenze liegt, die aber in der GKV bleiben wollen und somit vermutlich den Höchstbetrag zahlen?
Aber auch Studenten über 30 Jahre.
Oder Selbstständige in der GKV mit einem Mindestbeitragssatz (wie hoch war der nochmal).
Oder Arbeitslose ohne Bezüge, deren Mindessatz nach der aktuellen Erhöhung irgendwo bei (170? Euro) liegt.
Sind daran jeweils unterschiedliche Rechte geknüpft?
Wenn etwa der Arbeitslose mit Mindestbeitrag wieder studiert (und schon über 30 ist), ändert sich dann etwas für ihn?
Muß der Selbständige Krankentagegeld extra für Aufschlag versichern?
lg lotte