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Kind nicht mehr beitragsfrei familienversichert

Verfasst: 14.02.2012, 18:19
von Flipper2000
Wer kennt sich mit diesem Thema aus?

Ich bin Beamter (Freie Heilfüsorge), meine Ehefrau ist nicht berufstätig und seit der Geburt unseres Kindes freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Unser Kind ist bisher beitragsfrei mitversichert.
Bisher lag mein jährliches Gesamteinkommen immer unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze.
Letztes Jahr habe ich mir angeordnete Überstunden unregelmäßig, monatlich auszahlen lassen, die ich an Wochenenden geleistet habe.
Dafür soll ich nun bestraft werden.
Durch diese Überstunden und Wochenendzuschläge stieg mein Jahresbruttoeinkommen über die Jahresarbeitsentgeldgrenze.

Die Krankenkasse teilte mir mit, dass die Vorausetzungen für
eine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes nicht mehr gegeben ist.

Die Krankenkasse verlangt nun vom mir eine Eigenversicherung meines
Kindes rückwirkend ab Steuerbescheid Sommer 2011.

Wer weiß rat oder hat ähnliche Erfahrungen machen müssen.
Was kann ich gegen die Krankenkasse unternehmen oder ist sie im Recht.

Verfasst: 14.02.2012, 19:00
von Merger
Hallo,

es besteht die Möglichkeit das Kind über Ihre PKV zu versichern.
Beihilfesatz mit Ausnahme in Hessen + Bremen 80 %.
Also PKV-Versicherung zu 20 %.

Gruß Merger

Verfasst: 14.02.2012, 19:14
von Flipper2000
Das ist mir klar,
es geht mir aber ausschließlich darum, ob mein
Kind noch beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert ist.
Ich habe gehört, dass Überstunden NICHT zur
Jahresarbeitszeitgrenze mit dazugerechnet werden dürfen.

Verfasst: 14.02.2012, 19:19
von Rossi
Es zählen die sog. Ortzuschläge für die Ehefrau und für das Kind nicht dazu. Diese muss man abziehen.

Verfasst: 16.02.2012, 07:09
von Vergil09owl
Quzfrage sieht man das im Einkommenssteuerbescheid?

Verfasst: 16.02.2012, 18:26
von Flipper2000
Man hat das erste mal in diesem Jahr einen Einkommensbescheid
von mir verlangt.
Sonst reichte immer die letzte Bezügemittleilung zur Errechnung
des Krankenversicherungsbeitrages.

Verfasst: 16.02.2012, 19:23
von Vergil09owl
oh oh da sind die Kollegen jetzt aber ins Detail eingestiegen. Also würde denn heißen das Finanzamt hat deine Steuer jetzt so berechnet das die Familienzuschläge rausgerechnet worden sind und das zu versteuernde Einkommen liegt über der JAE?

Verfasst: 16.02.2012, 20:35
von heinrich
Vergil,

warum sollte denn das Finanzamt die Familienzuschläge rausrechnen.
So verstehe ich Dich. Oder war es anders gemeint

Verfasst: 16.02.2012, 20:41
von Vergil09owl
Das war jetzt mal ironsich gemeint, nein was ich sagen will ist wenn die prüfende Kasse jetzt nochzuschläge wegen der Familie aus dem zu versteuernden Einkommen rausrechnet müßte das eintsprechende GE zu errechnen sein.