Hallo,
da mein Mann bei der PKV ist und ich vor der Geburt meines 1.Kindes Arbeitslos wurde, hatte ich keinen Anspruch auf Erziehungszeit und eine damit verbundene beitragsfreie Versicherung bei meiner GKV - seit 2,5 Jahren bin ich daher sozialversicherungspflichtig (9 - 12 Std/Wo) tätig.
Leider hatte ich erst jetzt einen AG-Wechsel und ersteinmal nur einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr erhalten - und bin nun schwanger...
Laut Aussage meiner GKV habe ich nur solange Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung, solange mein Vertrag läuft - auch nicht wenn ich Elterngeld erhalten würde...
Und der Knüller dazu, es würde nicht genügen mich mit dem Mindestsatz zu versichern - nein, es würde auch noch das Gehalt meines Mannes zur Beitragsbestimmung herangezogen werden... - ich weiß nicht wie wir das finanziell meistern sollen...
Für rasche Antwort bin ich super dankbar.
Christine
beitragsfreie Versicherung bei gkv während Elterngeldbezug
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Ähm, wie lange läuft denn Dein Arbeitsvertrag?
Wenn Dein Arbeitsvertrag nach der Entbindung ausläuft bzw. innerhalb der Mutterschutzfristen, dann müsste die Pflichtversicherung weiterhin bestehen. Die Versicherung ist sogar beitragsfrei.
Rechtsgrundlage § 192 SGB V
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
....
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
Wenn Dein Arbeitsvertrag nach der Entbindung ausläuft bzw. innerhalb der Mutterschutzfristen, dann müsste die Pflichtversicherung weiterhin bestehen. Die Versicherung ist sogar beitragsfrei.
Rechtsgrundlage § 192 SGB V
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
....
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
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mein Vertrag läuft bis 31.03.08 - Entbindungstermin ist Dez. 07
Laut Aussage Bundesministerium für Familien bin ich beitragsfrei versichert bis Ende meines Vertrages - oder bei Erhalt von Elterngeld - dies sollte ich jedoch zur Sicherheit mit meiner GKV abklären - und die gab mir die Auskunft, dass dies nur beim Erziehungsgeld der Fall war, nicht beim Elterngeld - d.h. laut Aussage meiner GKV Ende meines Arbeitsvertrages = Ende meiner beitragsfreien Versicherung...
Freu mich sehr über einen Tipp, wo ich dies schwarz auf weis nachlesen und ggf. meiner GKV vorlegen kann.
Danke Christine
Laut Aussage Bundesministerium für Familien bin ich beitragsfrei versichert bis Ende meines Vertrages - oder bei Erhalt von Elterngeld - dies sollte ich jedoch zur Sicherheit mit meiner GKV abklären - und die gab mir die Auskunft, dass dies nur beim Erziehungsgeld der Fall war, nicht beim Elterngeld - d.h. laut Aussage meiner GKV Ende meines Arbeitsvertrages = Ende meiner beitragsfreien Versicherung...
Freu mich sehr über einen Tipp, wo ich dies schwarz auf weis nachlesen und ggf. meiner GKV vorlegen kann.
Danke Christine
lass mich raten, du hast die auskunft telefonisch von deiner kasse bekommen?
SGB V
§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld
(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__224.html
SGB V
§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld
(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__224.html
Na ja, der Gesetzgeber hat ja wohl extra die Bestimmungen in den §§ 192 und 224 SGB V anlässlich des neuen Elterngeldes geändert.
Jetzt must Du für dich selber planen, wielange Du das Elterngeld in Anspruch nimmst. Man hat ja - so glaube ich zumindest - die Möglichkeit hier zu wählen (1 oder 2 Jahre).
Jetzt must Du für dich selber planen, wielange Du das Elterngeld in Anspruch nimmst. Man hat ja - so glaube ich zumindest - die Möglichkeit hier zu wählen (1 oder 2 Jahre).
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