Befreiung von der Versicherungspflicht KV / PV GKV

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Befreiung von der Versicherungspflicht KV / PV GKV

Beitragvon Vergil09owl » 23.02.2012, 10:38

http://www.haufe.de/sozialversicherung/ ... tart:int=0

Neue Rechtsauslegung gilt ab 1.1.2012

Das haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung mit Wirkung ab 1.1.2012 festgelegt (Besprechungsergebnis vom 23./24.11.2011). Hintergrund der Regelung ist, dass bei einem Befreiungsantrag ausschlaggebender Beweggrund im Regelfall die gewünschte Absicherung in der PKV ist. Damit hat die Befreiung den Charakter einer Statusentscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Mit der Übertragung der Befreiungswirkung auf nachfolgende Versicherungstatbestände kann eine sachgerechte Kontinuität gewahrt werden.

Regelung für Bestandsfälle

Wenn in der Vergangenheit anders verfahren wurde, werden die Krankenkassen dies für die Vergangenheit nicht beanstanden. Das soll auch für Beschäftigungsverhältnisse gelten, auf die in der Vergangenheit als nachfolgende Beschäftigungsverhältnisse die Wirkung der Befreiung übertragen wurde, dies aber nach der ab 1.1.2012 geltenden Rechtsauffassung nicht mehr haltbar wäre. Auch in diesen Fällen bleibt für die Dauer des über den 31.12.2011 hinaus bestehenden Beschäftigungsverhältnisses die Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen. Insoweit wird für die Dauer dieser Beschäftigung eine Art Bestandsschutz eingeräumt. Auf Antrag Betroffener ist die Versicherungspflicht allerdings entsprechend der heutigen Rechtslage festzustellen. Das kann dann auch Zeiten vor dem 01.01.2012 betreffen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 23.02.2012, 10:47

Danke für den Link,
so wie ich es verstehe, entscheidet der Versicherte ob eine einmal abgegebene Erklärung zur Befreiung von der Versicherungspflicht für ein zweites Arbeitsverhältnis Gültigkeit hat!
Bisherige andere Auffassungen können auf Antrag des Versicherten geändert werden?
Damit wird die Möglichkeit gegeben Personen welche zurück in die GKV wollen dieses bisher verwert worde erneut einen Antrag zu stellen.

Richtig?

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Beitragvon Vergil09owl » 23.02.2012, 10:56

Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ja.

sct
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Beitragvon sct » 14.10.2012, 18:37

Ich habe mich auch von der Versicherungspflicht nach §5 Abs1 Satz 1 "wegen überholens der Pflichtversicherungsgrenze an meinem Gehalt" befreien lassen.
Den Link habe ich gelesen. Was ist nun wenn ich wieder zurück in die GKV will und deshalb einen neuen Job bei einem anderen AG aufnehme. Muß ich jetzt 1 Monat Pause machen (Nichtstun) um wieder in die GKV zu kommen? Oder muß ich mich gar zwischendurch arbeitslos melden?

Was muss ich genau tun um wieder in die GKV zu kommen, außer einen neuen Job suchen?

Vielen Dank!

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Beitragvon Vergil09owl » 14.10.2012, 18:43

Grundsätzlich müßte man weniger arbeiten um unter die JAE Grenze zu rutschen. Das würde denn zur Versichrugnspflicht führen. Ausser die 55er Regelung greift und man ist über 55 Jahre alt. Meiner Ansicht nach.

sct
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Beitragvon sct » 14.10.2012, 18:46

Vergil09owl hat geschrieben:Grundsätzlich müßte man weniger arbeiten um unter die JAE Grenze zu rutschen.

Verstehe die Antwort nicht ganz. Heisst das ich müsste bei meinem alten (jetzigen) Job nur ein paar Stunden weniger arbeiten um unter die JAE Grenze zu rutschen? Aber ich bin ja jetzt schon schon unter der JAEG....???

Wenn ich mir nun einen neuen Vollzeit-Job suche und absichtlich ein Gehalt unter der Pflichtversicherungsgrenze mit dem neuen AG vereinbare. Was dann?
Zuletzt geändert von sct am 14.10.2012, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Vergil09owl » 14.10.2012, 19:01

Wenn die Beschäftigung unter der JAE Grenze liegt von Anfang an und das 55 Lebensjahr nicht vollendet wurde entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht.

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Beitragvon sct » 14.10.2012, 19:05

Vergil09owl hat geschrieben:Wenn die Beschäftigung unter der JAE Grenze liegt von Anfang an und das 55 Lebensjahr nicht vollendet wurde entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht.

Sie meinen die neue Beschäftigung?

Kann ich trotz Befreiung wegen "überholens der JAEG an meinem Gehalt" auch durch Arbeitsreduzierung bei meinem alten AG in die GKV zurück?

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Beitragvon Vergil09owl » 14.10.2012, 19:16

Wenn das 55 Lebensjahr nicht überschritten wurde und ie Beschäftigung auf Dauer ( Mindestens 12 Monate) unter die JAe rutscht, ja.

sct
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Beitragvon sct » 14.10.2012, 19:25

Vergil09owl hat geschrieben:Wenn das 55 Lebensjahr nicht überschritten wurde und ie Beschäftigung auf Dauer ( Mindestens 12 Monate) unter die JAe rutscht, ja.

Sorry, tut mir ja echt Leid, daß das jetzt hier zum Chat ausartet aber ich verstehe immer noch nicht ganz. Meinen sie die alte Beschäftigung (für die die Befreiung gilt) oder eine fiktive neue. Ich würde mich sehr über ein paar erläuternde Zeilen mehr freuen die ihre Aussagen eindeutiger machen. Da wäre ich überglücklich. Bitte bedenken Sie daß mein Gehalt ja jetzt schon unterhalb der JAEG liegt. Deshalb habe ich mich ja befreien lassen.
Achso, ich bin noch lange nicht 55.

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Beitragvon Vergil09owl » 14.10.2012, 20:09

Kein Problem, wie in den obigen link dargestellt , muss die alte Kasse auf Antrag die Vorrausetzungen von der Versichungspflicht neu prüfen. Will heißen auf Antrag muss die Kasse prüfen ob sich die Vorrausetzungen geändert haben. Sollten sich die Vorraussetzungen geändert haben, beteht Versicherungspflicht.

sct
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Beitragvon sct » 15.10.2012, 10:12

Guten Morgen Vergil09owl,

Vergil09owl hat geschrieben:Kein Problem, wie in den obigen link dargestellt , muss die alte Kasse auf Antrag die Vorrausetzungen von der Versichungspflicht neu prüfen. Will heißen auf Antrag muss die Kasse prüfen ob sich die Vorrausetzungen geändert haben. Sollten sich die Vorraussetzungen geändert haben, beteht Versicherungspflicht.


--> Würden Sie so nett sein und mal dazu schreiben ob das für den alten Job oder den neuen Job gilt oder für beide. Das halte ich bei allen Aussagen zu diesem Thema für wichtig. Das ist sonst so nicht eindeutig. Also "alter" oder "neuer" Job.

Es ist so daß ich eben überlege mir einen neuen Job mit einer Bezahlung unterhalb der JAEG zu suchen, nur um wieder in die GKV zu kommen. Die Frage ist im Prinzip ob ich mir das sparen kann, denn ich bin momentan ziemlich zufrieden (in dem alten Job).

Vielen Dank
SCT

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Beitragvon Vergil09owl » 15.10.2012, 20:01

Guten abend, dies gilt selbstverständlich auch für den alten Job, sollten sich die Umstände geändert haben, also weniger Entgelt usw muss die Kasse auf Antrag prüfen.

sct
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Beitragvon sct » 15.10.2012, 21:06

Vergil09owl hat geschrieben:Guten abend, dies gilt selbstverständlich auch für den alten Job, sollten sich die Umstände geändert haben, also weniger Entgelt usw muss die Kasse auf Antrag prüfen.


Aha!! Das gilt also auch für den Job für den die Befreiung eigentlich gedacht war?!
Das heisst also man kann dann, in dem Job verbleibend für den die Befreiung gilt, doch nochmal einen Antrag stellen um die Befreiung gewissermassen doch zu widerrufen (vor dem Antrag natürlich Stunden reduzieren)? Wenn das so ist werde ich mich mal mit meiner alten GKV in Verbindung setzen. Hat das schon mal jemand hier im Forum so durchgezogen?

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Beitragvon sct » 16.10.2012, 11:57

Ich habe den genauen Wortlaut des Protokolls der Sitzung des Spitzenverbands der Krankenkassen vom 23./24.11.2012 gefunden:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _top_5.pdf

Das Problem: Ich verstehe nur Bahnhof. Vieleicht darf ich die Herren Moderatoren bitten das auch nochmal in die PKV-Sparte zu stellen wo sich die PKV Profis tummeln?

Viele Grüße
SCT


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