Nachzahlung für Kinder (ehemals familienversichert)
Verfasst: 29.02.2012, 21:05
Hallo liebe Forumsgemeinde!
Ich bin über google hier "gelandet" und hoffe auf Hilfe.
Folgende Situation:
Ich bin in als Arbeitnehmer in der GKV (IKKclassic).
Meine beiden Kinder 4 und 6 sind bis dato kostenfrei in der IKK classic familienversichert.
Meine Frau ist selbstständig und privat versichert.
Nun hat meine Frau (eigentlich juhu) erstmals die Grenze der Einkünfte für Selbständige überschritten, was ja bedeutet, dass unsere Kinder in der GKV auch Beiträge zahlen werden müssen.
Das Einkommen überstieg in 2010 erstmals diese Grenze. Die Steuererklärung für 2010 wurde im Dezemder 2011 erstellt und liegt noch beim F-Amt.
Nun endlich zur Frage: Müssen wir ab 2010 nachzahlen oder gilt es erst ab Einreichung des Steuerbescheides von 2010 bei der GKV bzw. ab Erhalt des Bescheides durch das F-Amt?.
Ich habe in einem alten Forumsbeitrag etwas von einem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gelesen, dass die FAMI erst zum Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides endet. So richtig sicher bin ich mir aber nicht. Auch das in dem Beitrag verlinkte Urteil habe ich nicht wirklich interpretieren können.
Könnt ihr mir bitte zu meiner Frage antworten?
Danke Micha
Ich bin über google hier "gelandet" und hoffe auf Hilfe.
Folgende Situation:
Ich bin in als Arbeitnehmer in der GKV (IKKclassic).
Meine beiden Kinder 4 und 6 sind bis dato kostenfrei in der IKK classic familienversichert.
Meine Frau ist selbstständig und privat versichert.
Nun hat meine Frau (eigentlich juhu) erstmals die Grenze der Einkünfte für Selbständige überschritten, was ja bedeutet, dass unsere Kinder in der GKV auch Beiträge zahlen werden müssen.
Das Einkommen überstieg in 2010 erstmals diese Grenze. Die Steuererklärung für 2010 wurde im Dezemder 2011 erstellt und liegt noch beim F-Amt.
Nun endlich zur Frage: Müssen wir ab 2010 nachzahlen oder gilt es erst ab Einreichung des Steuerbescheides von 2010 bei der GKV bzw. ab Erhalt des Bescheides durch das F-Amt?.
Ich habe in einem alten Forumsbeitrag etwas von einem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gelesen, dass die FAMI erst zum Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides endet. So richtig sicher bin ich mir aber nicht. Auch das in dem Beitrag verlinkte Urteil habe ich nicht wirklich interpretieren können.
Könnt ihr mir bitte zu meiner Frage antworten?
Danke Micha