Frage nach der Überprüfung bei Pflichtversicherung

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Kejsa
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Frage nach der Überprüfung bei Pflichtversicherung

Beitragvon Kejsa » 06.06.2007, 20:40

Hallo!
Ich bin vor 2 jahren aus meiner GKK geflogen, da ich versäumt habe, angaben über mein Einkommen zu machen und in die höchste klasse gestuft wurde, welche ich so nicht zahlen konnte.
Meine schulden sind abbezahlt, allerdings habe ich auch eine eidesstattliche
versicherung agbeben müssen.
Nun ist es so, daß ich von der unterstützung meiner eltern lebe, keine soziale hilfe in anspruch genommen habe.
Auch die rückkehr bedeutet, daß der beitrag von meinen eltern übernommen werden wird.
Ich war bis vor 2 jahren studentin, bin aber schon seid langem chronisch depressiv und habe eine sozialphobie und bulimie.........nur zur erklärung, warum viel bei mir aus meinem eigenen verschulden passiert ist.
Nun ist meine frage folgende:
Inwieweit wird man meine eltern befragen, was die angaben zur wiederaufnahme in meine alte kasse betreffen?
Ich frage das deshalb, weil ich nicht unbedingt will, daß sie erfahren, daß ich eine eidesstattliche versicherung abgelegt habe und auch nicht mehr studiere.
Dies möchte ich unbedingt vermeiden, wenn möglich, der Fragebogen wird natürlich korrekt ausgefüllt!
Vielleicht hört sich das wirklich dämlich an, aber es macht mir große angst!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.06.2007, 17:59

Nun denn, da Du offensichtlich zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen bist (also zwischenzeitlich auch nicht privat), gehörst Du seit dem 01.04.2007 zu den sog. Pflichtversicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Pflichtversicherung der Nichtversicherten).

Dagegen kannst Du nichts machen. Da Du selber kein Einkommen hast, must Du den Mindesbeitrag von ca. 125,00 Euro zahlen. Das Einkommen der Eltern spielt da überhaupt keine Rolle.

Ich würde dieses der letzten Krankenkasse unverzüglich anzeigen. Je länger Du wartest, destso höher wird dann auch der Beitragsrückstand ab dem 01.04.2007!!!!

Kejsa
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Beitragvon Kejsa » 08.06.2007, 01:17

Das war nicht meine Frage.....trotzdem danke!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.06.2007, 14:34

Das Einkommen der Eltern spielt da überhaupt keine Rolle


Und wenn schon das Elterneinkommen keine Rolle spielt, dann werden die Eltern auch nicht befragt. Es ergibt sich auch in Ansätzen keine Auskunftspflicht der Eltern!!!

Kejsa
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Beitragvon Kejsa » 10.06.2007, 01:59

Danke.......das wollte ich wissen! :)
Der Antrag ist eh schon raus, ich hatte nur so Angst......nundenn, für alle anderen alles Gute! :)


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