Hallo zusammen,
mir ist dieses tolles Forum aufgefallen und ich hoffe eine Antwort auf meine Frage zu bekommen....
Ich bin selbständig und privat versichert
Meine Frau ist im Rahmen der Gleitzone in meinem Unternehmen beschäftigt, als SV pflichtig
Wir haben 2 Kids (6 und 9) die freiwillig in der gesetzlichen KV versichert sind.
Nun haben wir uns (leider) getrennt, die Zusammenarbeit im Betrieb ist denkbar schwierig.
Frage.
1. Kann meine Frau die Kids bei der erfolgten Trennung nunmehr beitragsfrei in ihrer gesetzlichen KV versichern ?
2. Sollte das Arbeitsverhältnis gelöst werden, sie würde sich dann arbeitslos melden. Sind dann die Kids bei ihr versichert und die freiwillige Versicherung ist dann hinfällig ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Danke und Grüß
Carsten
Ich - privat, getrennte Ehefrau gesetzlich- Trennung,Frage
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Ich - privat, getrennte Ehefrau gesetzlich- Trennung,Fra
happyos hat geschrieben:Hallo zusammen,
mir ist dieses tolles Forum aufgefallen und ich hoffe eine Antwort auf meine Frage zu bekommen....
Ich bin selbständig und privat versichert
Meine Frau ist im Rahmen der Gleitzone in meinem Unternehmen beschäftigt, als SV pflichtig
Wir haben 2 Kids (6 und 9) die freiwillig in der gesetzlichen KV versichert sind.
Nun haben wir uns (leider) getrennt, die Zusammenarbeit im Betrieb ist denkbar schwierig.
Frage.
1. Kann meine Frau die Kids bei der erfolgten Trennung nunmehr beitragsfrei in ihrer gesetzlichen KV versichern ?
2. Sollte das Arbeitsverhältnis gelöst werden, sie würde sich dann arbeitslos melden. Sind dann die Kids bei ihr versichert und die freiwillige Versicherung ist dann hinfällig ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Danke und Grüß
Carsten
Hallo,
bringt alles nix - solange dein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt und ihr verheiratat seit, solange haben die Kinder keinen Anspruch
auf Familienversicherung (Ausnahme, das Einkommen der Ehefrau wäre hoeher als da deinige).
Gruß
Czauderna
Wenn die Scheidung erfolgt ist, können die Kinder über die Mutter mitversichert sein. Es bestünde eine Wahlmöglichkeit, selbst wenn ein Elternteil Privat versichert wäre. (Das Sorgerecht kann dennoch bei beiden Elternteilen liegen.) Da die Kinder vorher schon freiwillig gesetzlich versichert waren, gäbe es keine Bedenken.
Normalerweise werden die Kinder über das Elternteil versichert, bei dem sie leben. Wobei das kein Kriterium sein soll(?).
Freiwillige Versicherung besteht nur, wenn man über der Einkommensgrenze liegt, ist man darunter, fällt das freiwillige weg.
Normalerweise werden die Kinder über das Elternteil versichert, bei dem sie leben. Wobei das kein Kriterium sein soll(?).
Freiwillige Versicherung besteht nur, wenn man über der Einkommensgrenze liegt, ist man darunter, fällt das freiwillige weg.
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