Ehegatten und PKV/GKV mal wieder
Verfasst: 21.03.2012, 17:23
Guten Tag zusammen,
nach dem Bemühen der Suchfunktion leider ohne wirkliches (treffendes) Ergebnis wäre es toll, wenn ich hier die Antwort auf meine Frage erhalten könnte, deren Fakten ich hier kurz zusammenfasse:
Ehemann freiwillig GKV, hat ca. 8000.- EUR Zinseinkünfte p.a.
Ehefrau PKV, Einkommen über BBG
keine Kinder
Ich habe das Gefühl, dass die GKV (AOK) den Beitrag des Ehemannes schon seit Beginn der PKV der Ehefrau vor 4 Jahren zu hoch angesetzt hat. Bisher haben wir die Höhe jedoch nie in Frage gestellt, bis heute zumindest.
Nach allem, was ich gelesen habe, richtet sich der GKV-Beitrag des Ehemannes in so einem Fall nach der Summe der gemeinsamen Einkünfte, wobei jedoch die Hälfte der BBG als Obergrenze gilt, richtig?
Demnach wäre das beitragspflichtige Einkommen des Mannes in 2010 mit 1875.- EUR/Monat bzw. in 2011 mit 1856.- EUR. Liege ich damit noch richtig?
ODER ist es so, dass (ich las hier von den Änderungen, sobald das GKV-Mitglied durch einen Minijob z.B. 401.- EUR verdient) auch die Zinseinküfte als eigenes Einkommen gelten und dann tatsächlich auch nur von diesen der Beitrag zur GKV berechnet werden dürfte?
Aktuell zahlt der Ehemann Beiträge i.H.v. 327.- EUR, letzte Einstufungsgrundlage war der Steuerbescheid 2009.
Es wäre klasse, wenn jemand dazu einen Hinweis hat: ist die BBG grundsätzlich die Obergrenze, auch wenn der Ehegatte eigene Kapitaleinkünfte hat?
Vielen lieben Dank!
nach dem Bemühen der Suchfunktion leider ohne wirkliches (treffendes) Ergebnis wäre es toll, wenn ich hier die Antwort auf meine Frage erhalten könnte, deren Fakten ich hier kurz zusammenfasse:
Ehemann freiwillig GKV, hat ca. 8000.- EUR Zinseinkünfte p.a.
Ehefrau PKV, Einkommen über BBG
keine Kinder
Ich habe das Gefühl, dass die GKV (AOK) den Beitrag des Ehemannes schon seit Beginn der PKV der Ehefrau vor 4 Jahren zu hoch angesetzt hat. Bisher haben wir die Höhe jedoch nie in Frage gestellt, bis heute zumindest.
Nach allem, was ich gelesen habe, richtet sich der GKV-Beitrag des Ehemannes in so einem Fall nach der Summe der gemeinsamen Einkünfte, wobei jedoch die Hälfte der BBG als Obergrenze gilt, richtig?
Demnach wäre das beitragspflichtige Einkommen des Mannes in 2010 mit 1875.- EUR/Monat bzw. in 2011 mit 1856.- EUR. Liege ich damit noch richtig?
ODER ist es so, dass (ich las hier von den Änderungen, sobald das GKV-Mitglied durch einen Minijob z.B. 401.- EUR verdient) auch die Zinseinküfte als eigenes Einkommen gelten und dann tatsächlich auch nur von diesen der Beitrag zur GKV berechnet werden dürfte?
Aktuell zahlt der Ehemann Beiträge i.H.v. 327.- EUR, letzte Einstufungsgrundlage war der Steuerbescheid 2009.
Es wäre klasse, wenn jemand dazu einen Hinweis hat: ist die BBG grundsätzlich die Obergrenze, auch wenn der Ehegatte eigene Kapitaleinkünfte hat?
Vielen lieben Dank!