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Muster 60 bei Reha/Kur

Verfasst: 24.03.2012, 12:26
von faraway
Hallo,

muss der Arzt immer - also egal ob ich eine Reha, Kur (z.B. auch Mutter-Kind-Kur) o.ä. beantrage, immer das Muster 60 (Einleitungsbogen) ausstellen? Oder gilt das nur für einen Rehaantrag?

Danke im Voraus.

Verfasst: 24.03.2012, 13:02
von Vergil09owl
http://www.kbv.de/vl/14093.html

Meiner Ansicht nach ja

Verfasst: 24.03.2012, 13:12
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich ja, aber bei Mutter-Kind-Kuren weiß ich, dass es da in der Praxis bei vielen Kassen anders läuft - da werden teilweise auch Anträge beispielsweise über die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände eingereicht, also geht es da auch ohne Muster 60
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.03.2012, 15:54
von faraway
Aber auf der Internetseite steht ja nix davon, dass man das auch für Vorsorgemaßnahmen braucht?! Da steht doch nur, dass es zur Einleitung von Reha-Maßnahmen benötigt wird...