Unfall - KK in Vorleistung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

faraway
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 11
Registriert: 24.03.2012, 12:22

Unfall - KK in Vorleistung

Beitragvon faraway » 24.03.2012, 12:32

Hallo,

wenn ein Arbeitsunfall/Berufskrankheit vorliegt, bzw. noch nicht sicher ist, ob sie vorliegt, tritt dann immer die Krankenkasse erst mal in Vorleistung? Und holt sich danach das Geld von der BG wieder?
Wie läuft das dann mit den Zuzahlungen ab, weil man ja normalerweise wenns zu Lasten der BG geht, keine Zuz. leisten muss, zu Lasten der KK ja aber schon?

Gruß

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 24.03.2012, 12:58

Guten Tag, grundsätzlich ist es so das die KK in Vorleistung für die BG geht. Zuzahlungen sind für den Bereich der KK zu leisten. Ggf. kann man denn sich die Zuzahlungen wieder erstatten lassen, wenn denn die BG der zuständige Leistungsträger ist.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste