hallo ihr lieben!
hab eure seite gefunden und mich gleich angemeldet! vielleicht hat von euch einer ja auch die erfahrung gemacht....
mein mann hat am mittwoch ein schreiben von der AOK bekommen das seine Stieftochter ab dem 1.4 .2012 nicht mehr familienversichert ist.
Seid 8 jahren sind wir dort alle familienversichert und auf einmal die große nicht mehr.ich gleich dort angerufen und wind gemacht,die meinten sie hätten 8 jahre einen fehler gemacht und wir hätten glück gehabt das es erst jetzt aufgefallen wäre !!ich hab gedacht ich höre nicht richtig!
gleich ein schreiben aufgesetzt und einspruch erhoben! abgewiessen!!
der unterhalt meines mannes wäre nicht gewährlesitet...bei 3000€ im monat! da wollen die mir erzählen sein unterhalt wäre nicht gewährleistet..
wir sind ein 5 personen haushalt seine 2 stiefkinder und unser gemeinsames kind !! die älteste (14) die jetzt nicht mehr versichert ist bekommt unterhalt (334€) !
das passt doch alles nicht soll mein kind jetzt alleine versichern aber der unterhalt meines mannes ist nicht gewährleistet!! wer soll das noch verstehen ?
ich hab jetzt schon mit dem gedanken gespielt das mein vater sein enkelkind versichern soll
vielleicht hat von euch auch einer so eine erfahrung gemacht...
würde mich über erfahrungsberichte freuen und was ihr gemacht habt...
lg steffi
Ärger mit der AOK familienversicherung
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Nun denn, es kann schon vorkommen, wenn das sog. Stiefkind über eigene Einkünfte (hier Unterhalt) verfügt, dass der überwiegende Unterhalt durch den Stiefvater nicht mehr sichergestellt wird. Immerhin hat das älteste Stiefkind eigenes Einkommen von 334,00 €.
Ich würde mir aber die dazugehörige Berechnung zeigen lasse. Diese prüfst Du dann auch, ob in der Berechnung fiktive Werte für die Haushaltsführung und für die Kinderbetreuung enthalten sind. Diese Werte werden manchmal vergessen.
Ansonsten versuche doch einfach die Familienversicherung über den leiblichen Vater.
Ich würde mir aber die dazugehörige Berechnung zeigen lasse. Diese prüfst Du dann auch, ob in der Berechnung fiktive Werte für die Haushaltsführung und für die Kinderbetreuung enthalten sind. Diese Werte werden manchmal vergessen.
Ansonsten versuche doch einfach die Familienversicherung über den leiblichen Vater.
Also, ich versuche mal die Berechnung nach Deinen Angaben zu machen, allerdings ohne die Werte für die Haushaltsführung und Kindererziehung.
3.000,00 € Einkommen Stiefvater zzgl. Unterhalt 334,00 € = 3.334,00 € gesamtes Einkommen der Familie
3.334,00 € Familieneinkommen : 5 Personen = 666,80 € Unterhalt pro Person
Unterhaltsbedarf Stiefkind 666,80 € - 334,00 € = 332,80 € Fehlbedarf
Um den überwiegenden Unterhalt sicherstellen zu können, muss der Fehlbedarf mehr als 334,00 € betragen. Er beträgt hier aber nur 332,80 €. Also liegt er haarscharf an der Grenze. Man muss also genaue Zahlen haben.
Ferner dürfte es mit den fiktiven Werten für die Haushaltsführung durchaus klappen. Normalerweise bekommt der berufstätige Stiefvater nur 10 % für die Haushaltsführung zuerkannt.
3.000,00 € Einkommen Stiefvater zzgl. Unterhalt 334,00 € = 3.334,00 € gesamtes Einkommen der Familie
3.334,00 € Familieneinkommen : 5 Personen = 666,80 € Unterhalt pro Person
Unterhaltsbedarf Stiefkind 666,80 € - 334,00 € = 332,80 € Fehlbedarf
Um den überwiegenden Unterhalt sicherstellen zu können, muss der Fehlbedarf mehr als 334,00 € betragen. Er beträgt hier aber nur 332,80 €. Also liegt er haarscharf an der Grenze. Man muss also genaue Zahlen haben.
Ferner dürfte es mit den fiktiven Werten für die Haushaltsführung durchaus klappen. Normalerweise bekommt der berufstätige Stiefvater nur 10 % für die Haushaltsführung zuerkannt.
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http://www.vdek.com/versicherte/familie ... /index.htm
Der vdek hat dazu mal ein Beispiel eingestelllt. Wie rossi schon geschreiben hat und Czauderna eine genaue Berechnungsgrundlage ist sehr wichtig.
Der vdek hat dazu mal ein Beispiel eingestelllt. Wie rossi schon geschreiben hat und Czauderna eine genaue Berechnungsgrundlage ist sehr wichtig.
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- Postrank7
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