Selbständig,jetzt Angestellt. Krankenversicherungspflichtig?
Verfasst: 08.04.2012, 17:38
Hallo, ich bin mir unsicher.
Nehmen wir mal an:
Fakten :
Alter: jünger als 53 Jahre
selbständig, geschäftführender Gesellschafter,
Versicherungsstatus: Versicherungsfrei, keine Rentenversicherungspflicht
KK: Private KK seit 2000
derzeitiges Gehalt unterhalb geltender Entgeltgrenzen
Änderung:
Es wird ein Wechsel ( im Sommer ) in einen sozialversicherungspflichtigen Job erwägt.
Gleichzeitig bzw. kurz danach wird die Selbständigkeit bzw. der Arbeitsvertrag in der GmbH beendet. und die Liquidation der GmbH eingeleitet.
Gehalt als Angestellter: bis Ende diesen Kalenderjahres, evt auch noch im Januar 2013 ( Festgehalt plus Umsatzbeteiligung ) unterhalb der JAEG,
danach aber insgesamt überhalb der JAEG.
Frage: Ist es richtig, das man hier beim Wechsel in den Job erstmal sozialversicherungspflichtig in der Krankenversicherung ist und über das Kalenderjahr ( 31.12.2012 ) hinaus weiter krankenversicherungspflichtig ist und erst mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres ( 31.12.2013 ) aufgrund des höheren Gehaltes ( ab Januar 2013 bzw. Februar 2013 ), versicherungsfrei wird?
Frage: Stimmt das so ?
Was ist, wenn man sofort überhalb der JAEG verdient ?
Kann einer helfen. Grüße f.
Nehmen wir mal an:
Fakten :
Alter: jünger als 53 Jahre
selbständig, geschäftführender Gesellschafter,
Versicherungsstatus: Versicherungsfrei, keine Rentenversicherungspflicht
KK: Private KK seit 2000
derzeitiges Gehalt unterhalb geltender Entgeltgrenzen
Änderung:
Es wird ein Wechsel ( im Sommer ) in einen sozialversicherungspflichtigen Job erwägt.
Gleichzeitig bzw. kurz danach wird die Selbständigkeit bzw. der Arbeitsvertrag in der GmbH beendet. und die Liquidation der GmbH eingeleitet.
Gehalt als Angestellter: bis Ende diesen Kalenderjahres, evt auch noch im Januar 2013 ( Festgehalt plus Umsatzbeteiligung ) unterhalb der JAEG,
danach aber insgesamt überhalb der JAEG.
Frage: Ist es richtig, das man hier beim Wechsel in den Job erstmal sozialversicherungspflichtig in der Krankenversicherung ist und über das Kalenderjahr ( 31.12.2012 ) hinaus weiter krankenversicherungspflichtig ist und erst mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres ( 31.12.2013 ) aufgrund des höheren Gehaltes ( ab Januar 2013 bzw. Februar 2013 ), versicherungsfrei wird?
Frage: Stimmt das so ?
Was ist, wenn man sofort überhalb der JAEG verdient ?
Kann einer helfen. Grüße f.