Hilfe! Zahlung von Beiträgen im Nachhinein!!!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hitomi
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Hilfe! Zahlung von Beiträgen im Nachhinein!!!

Beitragvon hitomi » 26.04.2012, 15:20

Hallo!

ich muss laut meiner Krankenkasse AOK für die Zeit die ich als Teilzeit bearbeitet habe alle Beiträge nachzahlen. Ich war familienversichert und habe schon Beiträge gezahlt. Die Aok meint aber, als Studentin (die ich bin und war) hätte ich allein versichert werden müssen, sodass ich jetzt alle Beiträge auf einen Schlag einer Alleinversicherten zahlen muss.
Was kann ich tun?
Kann ich Einspruch einlagen?
Muss ich die Beiträge alle zahlen?

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, denn ich bin Studentin und habe wirklich nicht das große Geld.

LG

Czauderna
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Re: Hilfe! Zahlung von Beiträgen im Nachhinein!!!

Beitragvon Czauderna » 26.04.2012, 16:23

hitomi hat geschrieben:Hallo!

ich muss laut meiner Krankenkasse AOK für die Zeit die ich als Teilzeit bearbeitet habe alle Beiträge nachzahlen. Ich war familienversichert und habe schon Beiträge gezahlt. Die Aok meint aber, als Studentin (die ich bin und war) hätte ich allein versichert werden müssen, sodass ich jetzt alle Beiträge auf einen Schlag einer Alleinversicherten zahlen muss.
Was kann ich tun?
Kann ich Einspruch einlagen?
Muss ich die Beiträge alle zahlen?

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, denn ich bin Studentin und habe wirklich nicht das große Geld.

LG


Hallo,
grundsätzlich besteht als Student Krankenversicherungspflicht, diese ist nur dann nachrangig wenn z.B. Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Der Anspruch auf Familienversicherung widerum besteht nur dann wenn bestimmte Einkommensgrenzen (375,00/400,00€) regelmässig nicht überschritten werden. Ist das trotzdem der Fall dann ist der Hauptversicherte und/oder Familienversicherte verpflilchtet, dieses seiner Krankenkasse mitzuteilen.
So, wie geschildert, ist das hier nicht erfolgt.
Von daher musste die Kasse wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen die Familienversicherung rückwirkend beendet und
damit begann ab dem Folgetag die Krankenversicherungspflicht als Student und damit auch die Beitragspflicht - mit anderen Worten, du musst zahlen.
Gruss
Czauderna

hitomi
Beiträge: 4
Registriert: 26.04.2012, 15:08

Beitragvon hitomi » 29.04.2012, 21:33

Danke für deine Antwort! kannst du mir noch sagen, was mit dem geld ist was ich schon bezahlt habe?- denn ich habe während ich gearbeitet habe ca. 40 euro monatlich für kvbeitrag gezahlt.
LG


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