Guten Tag!
Ich war bis 20.7.2011 Selbständig und habe dann mein Gewerbe abgemeldet und habe dies auch so der Krankenkasse mitgeteilt und das ich keinerlei Einkünfte mehr habe und von meinem Ersparten lebe, was ja auch stimmte. Einen Monat später kam noch der aktuelle Finanzamtsbescheid (für 2010) aber das habe ich der Krankenkasse natürlich nicht mitgeteilt, weil ja kein Gewerbe mehr vorhanden, ich wollte bei denen keinen irritieren.
Ich habe jetzt im März 2012 wieder ein Gewerbe angemeldet, läuft sehr schlecht, wird dann der letzte Bescheid, das wäre ja der Bescheid-2010 vom Sommer 2011,als Grundlage verwendet? Wobei diese Zahlen sprich Einkünfte mit meinen aktuellen Einkünften nicht einmal annähernd rankommen.
Werde das jetzt der Krankenkasse mitteilen, muss ich nachzahlen ab der Gewerbeanmeldung März 2012? Oder ab wann?
Gruss
Steve
Krankenkassenbeitrag nachzahlen ab wann?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
wie warst du denn jetzt zuletzt versichert bis März 2012 oder jetzt noch.
a) Familienversicherung
b) Pflichtversichert als Arbeitnehmer
als Arbeitslosengeld I oder ALG II Bezieher
c) Student
d) freiwillig versichert
e) Rentner
oder oder oder
Welches Gewerbe wurde in 2010 abgemeldet und welches jetzt in 2012 angemeldet.
Wurde dies an der gleichen Betriebsstätte vorgenommen.
Und noch ne Frage: warum hast Du dies noch nicht der KK gemeldet.
Du weißt doch, dass man dies melden muss
a) Familienversicherung
b) Pflichtversichert als Arbeitnehmer
als Arbeitslosengeld I oder ALG II Bezieher
c) Student
d) freiwillig versichert
e) Rentner
oder oder oder
Welches Gewerbe wurde in 2010 abgemeldet und welches jetzt in 2012 angemeldet.
Wurde dies an der gleichen Betriebsstätte vorgenommen.
Und noch ne Frage: warum hast Du dies noch nicht der KK gemeldet.
Du weißt doch, dass man dies melden muss
heinrich hat geschrieben:wie warst du denn jetzt zuletzt versichert bis März 2012 oder jetzt noch.
a) Familienversicherung
b) Pflichtversichert als Arbeitnehmer
als Arbeitslosengeld I oder ALG II Bezieher
c) Student
d) freiwillig versichert
e) Rentner
oder oder oder
Welches Gewerbe wurde in 2010 abgemeldet und welches jetzt in 2012 angemeldet.
Wurde dies an der gleichen Betriebsstätte vorgenommen.
Und noch ne Frage: warum hast Du dies noch nicht der KK gemeldet.
Du weißt doch, dass man dies melden muss
Seit August 2011 freiwillig versichert zum Mindestbetrag.
Juli 2011 eBay Handel abgemeldet, dann Umzug in ein anderes Bundesland dort im März 2012 eBay Handel angemeldet. Einkünfte dazwischen hatte ich keine.
ich persönlich entscheide solche Fälle, i in dem ich wie einen Neuexistenzgründung einstufe
ALSO: mit vorläufiger (auch "unter Vorbehalt ") Beitragseinstufung nach Schätzung.
Dann wird mit dem Steuerbescheid 2012 (der dann in 2013 oder 2014 kommt) rückwirkend eingestuft.
Der STB 2010 würde dann nicht wirken. 2011 auch nicht.
ALSO: mit vorläufiger (auch "unter Vorbehalt ") Beitragseinstufung nach Schätzung.
Dann wird mit dem Steuerbescheid 2012 (der dann in 2013 oder 2014 kommt) rückwirkend eingestuft.
Der STB 2010 würde dann nicht wirken. 2011 auch nicht.
heinrich hat geschrieben:ich persönlich entscheide solche Fälle, i in dem ich wie einen Neuexistenzgründung einstufe
ALSO: mit vorläufiger (auch "unter Vorbehalt ") Beitragseinstufung nach Schätzung.
Dann wird mit dem Steuerbescheid 2012 (der dann in 2013 oder 2014 kommt) rückwirkend eingestuft.
Der STB 2010 würde dann nicht wirken. 2011 auch nicht.
Ja das wäre gut, aber ob es bei mir auch so läuft...
Die St-Erklärung für 2011 hab ich noch nicht angefangen, aber das Ergebnis hab ich natürlich schon in der EÜR Buchführung, war ja nur ein halbes Jahr und in Bezug auf den Krankenkassenbeitrag ein angenehmes Ergebnis
Soll ich meiner Krankenkasse das Auskunftsformular mit meiner EÜR für 2011 jetzt mitschicken, damit auf dieser Grundlage berechnet wird? Bescheid schicken ich dann wenn er in den nächsten Monaten kommt nach.
Wenn die aber den 2010 Bescheid als Grundlage wollen, dann muss ich so schnell wie möglich mit meiner Steuererklärung für 2011 anfangen...
zu 99 % werden die auch eine Neuexistenzgründung annehmen, also den STB 2012 als ersten haben wollen.
Dann wäre 2010 und auch 2011 nicht nötig.
REDEN und SPRECHEN ist das Zauberwort.
Sprich mit Menschen (nicht schreiben wie hier)
Sprechenden Menschen kann man helfen. Ich machen dies täglich.
In Gesprächen finden sich oft noch andere Facetten und Lösungen, als wenn man schreibt.
Bei der KK sitzen keine bösen Menschen. Die haben auch lieder, wenn man sich nett bedankt und wenn die einem was Gutes tun können.
Wenn aber 2010 gefordert würde (was ich mir nicht vorstellen kann), dann wäre es gut 2011 schnell nachzureichen. Wobei 2011 ja nicht durch 12 (Monate) geteilt wird, sondern durch einen kleineren Divisor.
Hast du es jetzt verstanden: REDEN und FRAGEN mit denen die zuständig sind, nämlich DEINER KK
Dann wäre 2010 und auch 2011 nicht nötig.
REDEN und SPRECHEN ist das Zauberwort.
Sprich mit Menschen (nicht schreiben wie hier)
Sprechenden Menschen kann man helfen. Ich machen dies täglich.
In Gesprächen finden sich oft noch andere Facetten und Lösungen, als wenn man schreibt.
Bei der KK sitzen keine bösen Menschen. Die haben auch lieder, wenn man sich nett bedankt und wenn die einem was Gutes tun können.
Wenn aber 2010 gefordert würde (was ich mir nicht vorstellen kann), dann wäre es gut 2011 schnell nachzureichen. Wobei 2011 ja nicht durch 12 (Monate) geteilt wird, sondern durch einen kleineren Divisor.
Hast du es jetzt verstanden: REDEN und FRAGEN mit denen die zuständig sind, nämlich DEINER KK
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