Befreiung von der Versicherungspflicht nach Elternzeit
Verfasst: 13.06.2007, 11:07
Liebe Mitglieder, wer kann mir helfen?
Meine Frau war vor ihrer Elternzeit privatversichert und hat während der
Elternzeit 8 Stunden/Woche gearbeitet - nach der Elternzeit ab 18.8.07 möchte Sie 19 Stunden/Woche arbeiten - welches der Hälfte der Vollzeitarbeit ihres Arbeitgebers entspricht.
Sie wollte sich nun befristet von der gesetzlichen Krankenkasse befreien lasse - um in der privaten Krankenkasse bleiben zu können.
Dieser Antrag wurde von der Technikerkrankenkasse abgelehnt - mit der Begründung Sie können sich generell nicht von der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wenn Sie nun unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt - nach der Elternzeit.
Ist diese Aussage korrekt - welche Möglichkeiten bestehen, das meine Frau DOCH in der privaten Krankenkasse bleibt.
Meine Frau war vor ihrer Elternzeit privatversichert und hat während der
Elternzeit 8 Stunden/Woche gearbeitet - nach der Elternzeit ab 18.8.07 möchte Sie 19 Stunden/Woche arbeiten - welches der Hälfte der Vollzeitarbeit ihres Arbeitgebers entspricht.
Sie wollte sich nun befristet von der gesetzlichen Krankenkasse befreien lasse - um in der privaten Krankenkasse bleiben zu können.
Dieser Antrag wurde von der Technikerkrankenkasse abgelehnt - mit der Begründung Sie können sich generell nicht von der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wenn Sie nun unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt - nach der Elternzeit.
Ist diese Aussage korrekt - welche Möglichkeiten bestehen, das meine Frau DOCH in der privaten Krankenkasse bleibt.