Rückwirkende Nachzahlung trotz fehler der KK
Verfasst: 06.05.2012, 21:36
Hallo liebe Forenleser.
Dennoch, auf die Gefahr hin, dass mein Anliegen bereits hier im Forum ausdiskutiert wurde, stelle ich es jetzt rein. Von der ganzen Leserei habe ich einen dicken Kopf bekommen und komme nicht weiter.
Habe folgendes Anliegen.
Meine Krankenkasse (AOK) schreibt mir, dass nach deren Unterlagen ich vom 01.10.2008 bis zum 30.06.2009 Arbeitslosengeld 1 bekommen habe und vom 25.09.2009 bis zum 31.07.2011 Arbeitslosengeld 2 bezogen habe. Vom 01.07.2009 bis zum 24.09.2009 habe ich in Vollzeit gearbeitet. danach war ich wieder arbeitslos, habe mich aber nicht arbeitslos gemeldet.
So, irgendwann stellt sich bei Überprüfung seitens der Krankenkasse heraus, dass mein Arbeitslosengeld 1 seit dem 01.10.2008 ausgelaufen ist. Arbeitslosengeld 2 ist seit dem Zeitpunkt nicht von mir beantragt worden.
Man schreibt mir, dass man mich seit dem 01.10.2008 als freiwillig Versicherter eingestuft hat. Einen Beitragsbescheid hat man mir angeblich am 01.02.2009 zugeschickt (habe ich aber nicht erhalten). Dann hat man angeblich ein paar Monate später, am 04.06.2009 einen Mahnbescheid über die offenen Beiträge zugeschickt (habe ich auch nicht erhalten). Diese Einstufung wurde dann seitens der Krankenkasse - aus welchen Gründen auch immer - storniert.
Die Kasse schreibt, dass die es nicht nachvollziehen können, wie es zu diesen Unstimmigkeiten kommen konnte und entschuldigt sich für diese Unannehmlichkeit.
Seit März 2011 arbeite ich in einem Unternehmen.
Jetzt will man von mir, von 2008 an, bis Februar 2011 die Krankenkassenbeiträge von mir Rückwirkend.
1. ich wusste nicht, dass man krankenversichet sein musste.
2. Ich habe nach der Arbeitslosigkeit von meinem erpsrten gelebt und wollte nicht Arbeitslosengeld 2 beantragen. Ich habe von einem Bekannten erfahren, wie die mit den Arbeitslosengeld 2-beziehern umgehen. Das wollte ich mir nicht antun und wollte keine Leistungen abrufen. Im nachhinein sage ich mir, dass ich verdammt doof war. Ich hätte doch lieber die Füße ausgestreckt und es mir gutgehen lassen sollen.
3. ich habe die Bundesversicherungsaufsicht gefragt, wie das denn möglich sei, dass man mich lange in Ruhe lässt und dann urplötzlich mitt so einer Nachforderung kommt ( Vermutlich lässt man es bei der Krankenkasse bis knapp vor Verjährung schleifen).
Man will von mir 3.600 € und ein paar gequetschte Euros haben. Das Geld gabe ich nicht. Soll ich in die Privatinsolvenz gehen? Soll ich aus dem Fenster springen? Dann ich endgültig erlöst von der Krankenkasse. Das ist ja Leichenfledderei was die Krankenkassen da betreiben.
Kann die Krankenkasse nicht die Beiträge erlassen nach § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V? Die Kasse hätte doch viel früher und internsiver, für jeden fehlenden Monatsbeitrag
abmahnen müssen, oder etwa nicht?
Irgendwo im Forum hatte ich nachfolgenden Text gelesen und abgespeichert.
Mit § 186 Abs. 11 Satz 4 SBG V enthält das Gesetz jedoch eine Regelung, die den Krankenkassen eine Rechtsgrundlage gibt, die nachträglich zu entrichteten Beiträge zu ermäßigen, zu stunden, oder ganz zu erlassen. Somit verfügen die Krankenkassen über eine ausreichend flexible Rechtsgrundlage, angemessenen Härtefälle zu reagieren.
Was kann ich der AOK als Widerspruch einbringen? Wie muss argumentieren um aus diesem dilemma herauszukommen?
Es ist wie immer das gleiche. Der kleine Mann/Frau wird am stärksten auf seine Belastbarkeit geprüft. Die Umverteilung geht von unten nach oben.
Ein Herr Wendelin Widdekind (war Chef von Porsche) verdiente über 50 Mio. im Jahr. Bezahlt aber, bei etwa 4 Mio. € Monatsgehalt im Verhältnis aber nur 0,015 % seines Gehalt für Krankenversicherung aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze. Das gilt für viele Bereiche in diesem System.
Nicht alle Topverdiener verdienen so hoch, aber es gibt genug, die 50.000 € im Monat (auch Top-Leute bei den Krankenkassen) verdienen und bezahlen nur einen kümmerlichen Betrag in das System.
Wer ist denn nu der asoziale in diesem System?
Wenn die Sachbearbeiter bei den Krankenkassen plötzlich arbeitslos werden und keine Anschlussbeschäftigung finden, ja dann erst wird man den kleinen Mann/Frau verstehen, aber auch nur dann.
Vielen Dank für eure guten Ratschläge. Ich darf euch ein schönes Wochenende wünschen.
Dennoch, auf die Gefahr hin, dass mein Anliegen bereits hier im Forum ausdiskutiert wurde, stelle ich es jetzt rein. Von der ganzen Leserei habe ich einen dicken Kopf bekommen und komme nicht weiter.
Habe folgendes Anliegen.
Meine Krankenkasse (AOK) schreibt mir, dass nach deren Unterlagen ich vom 01.10.2008 bis zum 30.06.2009 Arbeitslosengeld 1 bekommen habe und vom 25.09.2009 bis zum 31.07.2011 Arbeitslosengeld 2 bezogen habe. Vom 01.07.2009 bis zum 24.09.2009 habe ich in Vollzeit gearbeitet. danach war ich wieder arbeitslos, habe mich aber nicht arbeitslos gemeldet.
So, irgendwann stellt sich bei Überprüfung seitens der Krankenkasse heraus, dass mein Arbeitslosengeld 1 seit dem 01.10.2008 ausgelaufen ist. Arbeitslosengeld 2 ist seit dem Zeitpunkt nicht von mir beantragt worden.
Man schreibt mir, dass man mich seit dem 01.10.2008 als freiwillig Versicherter eingestuft hat. Einen Beitragsbescheid hat man mir angeblich am 01.02.2009 zugeschickt (habe ich aber nicht erhalten). Dann hat man angeblich ein paar Monate später, am 04.06.2009 einen Mahnbescheid über die offenen Beiträge zugeschickt (habe ich auch nicht erhalten). Diese Einstufung wurde dann seitens der Krankenkasse - aus welchen Gründen auch immer - storniert.
Die Kasse schreibt, dass die es nicht nachvollziehen können, wie es zu diesen Unstimmigkeiten kommen konnte und entschuldigt sich für diese Unannehmlichkeit.
Seit März 2011 arbeite ich in einem Unternehmen.
Jetzt will man von mir, von 2008 an, bis Februar 2011 die Krankenkassenbeiträge von mir Rückwirkend.
1. ich wusste nicht, dass man krankenversichet sein musste.
2. Ich habe nach der Arbeitslosigkeit von meinem erpsrten gelebt und wollte nicht Arbeitslosengeld 2 beantragen. Ich habe von einem Bekannten erfahren, wie die mit den Arbeitslosengeld 2-beziehern umgehen. Das wollte ich mir nicht antun und wollte keine Leistungen abrufen. Im nachhinein sage ich mir, dass ich verdammt doof war. Ich hätte doch lieber die Füße ausgestreckt und es mir gutgehen lassen sollen.
3. ich habe die Bundesversicherungsaufsicht gefragt, wie das denn möglich sei, dass man mich lange in Ruhe lässt und dann urplötzlich mitt so einer Nachforderung kommt ( Vermutlich lässt man es bei der Krankenkasse bis knapp vor Verjährung schleifen).
Man will von mir 3.600 € und ein paar gequetschte Euros haben. Das Geld gabe ich nicht. Soll ich in die Privatinsolvenz gehen? Soll ich aus dem Fenster springen? Dann ich endgültig erlöst von der Krankenkasse. Das ist ja Leichenfledderei was die Krankenkassen da betreiben.
Kann die Krankenkasse nicht die Beiträge erlassen nach § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V? Die Kasse hätte doch viel früher und internsiver, für jeden fehlenden Monatsbeitrag
abmahnen müssen, oder etwa nicht?
Irgendwo im Forum hatte ich nachfolgenden Text gelesen und abgespeichert.
Mit § 186 Abs. 11 Satz 4 SBG V enthält das Gesetz jedoch eine Regelung, die den Krankenkassen eine Rechtsgrundlage gibt, die nachträglich zu entrichteten Beiträge zu ermäßigen, zu stunden, oder ganz zu erlassen. Somit verfügen die Krankenkassen über eine ausreichend flexible Rechtsgrundlage, angemessenen Härtefälle zu reagieren.
Was kann ich der AOK als Widerspruch einbringen? Wie muss argumentieren um aus diesem dilemma herauszukommen?
Es ist wie immer das gleiche. Der kleine Mann/Frau wird am stärksten auf seine Belastbarkeit geprüft. Die Umverteilung geht von unten nach oben.
Ein Herr Wendelin Widdekind (war Chef von Porsche) verdiente über 50 Mio. im Jahr. Bezahlt aber, bei etwa 4 Mio. € Monatsgehalt im Verhältnis aber nur 0,015 % seines Gehalt für Krankenversicherung aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze. Das gilt für viele Bereiche in diesem System.
Nicht alle Topverdiener verdienen so hoch, aber es gibt genug, die 50.000 € im Monat (auch Top-Leute bei den Krankenkassen) verdienen und bezahlen nur einen kümmerlichen Betrag in das System.
Wer ist denn nu der asoziale in diesem System?
Wenn die Sachbearbeiter bei den Krankenkassen plötzlich arbeitslos werden und keine Anschlussbeschäftigung finden, ja dann erst wird man den kleinen Mann/Frau verstehen, aber auch nur dann.
Vielen Dank für eure guten Ratschläge. Ich darf euch ein schönes Wochenende wünschen.