studentische Pflichtversicherung Werkstudent PBeaKK
Verfasst: 11.05.2012, 21:30
Hallo zusammen,
ich bin Student und über meinen Vater bei der PBeaKK familienversichert.
Ich war von Oktober bis Ende März Werkstudent mit 8 Wochenstunden. Im Februar und März habe ich mehr gearbeitet gearbeitet, woraus ich jetzt nachträglich noch Zahlungen erhalte, womit ich für Februar auf ungefähr 700 Eur und für März auf ca. 1100 Eur komme. Dabei handelt es sich aber größtenteils um vorlesungsfreie Zeit (30.01.2012 bis 19.03.2012)
Jetzt kam die Personalabteilung auf mich zu und meinte ich muss mich für diese beiden Monate selbst versichern. Hab schon wie verrückt gegoogelt, aber werde einfach nicht schlau draus. Auf grund des "Werkstudentenprivilegs" dürfte ich doch nicht unter die studentische Pflichtversicherung fallen, da ich während des Semesters unter 20 Stunden sowie 400 Eur und nur in den Semesterferien drüber war.
Wenn ich das richtig verstehe, dann hat das jedoch nichts mit der Familienversicherung zu tun? Da zählt allein der Maximalbetrag von 400 Eur? Das würde dann bedeuten, ich könnte daher nicht mehr familienversichert bleiben, was dann der eigentliche Grund wäre, dass ich mich selbst versichern muss. Beziehungsweise ich nehme an, so ist der Gedankengang der Personalabteilung.
In der Satzung der PBeaKK finde ich aber keine Angaben über eine solche Grenze. Dort steht nur "im Kindergeld berücksichtigte Kinder können [...] mitversichert werden". Auf eine Nachfrage bei der PBeaKK erhielt mein Vater als Antwort: "Sollte ihr Kind sozialversicherungspflichtig sein, was der Arbeitgeber entscheidet, dann endet laut Satzung die Mitversicherung [..] Eine studentische Pflichtversicherung bietet die PBeaKK nicht an".
Bin völlig verwirrt und hoffe mir kann hier jemand helfen. Liegt die Personalabteilung denn nun falsch in der Annahme ich müsste mich selbst versichern?
Viele Grüße
Kypoci
ich bin Student und über meinen Vater bei der PBeaKK familienversichert.
Ich war von Oktober bis Ende März Werkstudent mit 8 Wochenstunden. Im Februar und März habe ich mehr gearbeitet gearbeitet, woraus ich jetzt nachträglich noch Zahlungen erhalte, womit ich für Februar auf ungefähr 700 Eur und für März auf ca. 1100 Eur komme. Dabei handelt es sich aber größtenteils um vorlesungsfreie Zeit (30.01.2012 bis 19.03.2012)
Jetzt kam die Personalabteilung auf mich zu und meinte ich muss mich für diese beiden Monate selbst versichern. Hab schon wie verrückt gegoogelt, aber werde einfach nicht schlau draus. Auf grund des "Werkstudentenprivilegs" dürfte ich doch nicht unter die studentische Pflichtversicherung fallen, da ich während des Semesters unter 20 Stunden sowie 400 Eur und nur in den Semesterferien drüber war.
Wenn ich das richtig verstehe, dann hat das jedoch nichts mit der Familienversicherung zu tun? Da zählt allein der Maximalbetrag von 400 Eur? Das würde dann bedeuten, ich könnte daher nicht mehr familienversichert bleiben, was dann der eigentliche Grund wäre, dass ich mich selbst versichern muss. Beziehungsweise ich nehme an, so ist der Gedankengang der Personalabteilung.
In der Satzung der PBeaKK finde ich aber keine Angaben über eine solche Grenze. Dort steht nur "im Kindergeld berücksichtigte Kinder können [...] mitversichert werden". Auf eine Nachfrage bei der PBeaKK erhielt mein Vater als Antwort: "Sollte ihr Kind sozialversicherungspflichtig sein, was der Arbeitgeber entscheidet, dann endet laut Satzung die Mitversicherung [..] Eine studentische Pflichtversicherung bietet die PBeaKK nicht an".
Bin völlig verwirrt und hoffe mir kann hier jemand helfen. Liegt die Personalabteilung denn nun falsch in der Annahme ich müsste mich selbst versichern?
Viele Grüße
Kypoci