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Nach einem Jahr ohne KV neu anmelden?

Verfasst: 22.05.2012, 18:58
von BlackSheep
Hm, nach stundenlangem blättern im Foren-Dschungel dachte ich, beschreib ich dann doch mal meinen konkreten Fall.

Ich bin seit letztem Jahr im Juni nicht mehr krankenversichert, nachdem ich aus ALGII ausgeschieden bin (vorher GK: I*K). Bin nach Schweden gezogen, und habe dort saisonweise gearbeitet - bin aber nach wie vor in Deutschland gemeldet. Ich dachte ich wäre über meine Arbeit dort automatisch versichert, was aber nur zum Teil der Fall ist (Unfallversicherung und einiges mehr wird vom Arbeitgeber gedeckt). Zwischenzeitlich war ich dann nicht arbeitstätig und somit gar nicht versichert und eine angestrebte Festanstellung (durch die ich in Schweden versichert wäre) ist derzeit auch nicht in Sicht. Wohne aber immer noch in Schweden. Deswegen spiele ich mit dem Gedanken, mich wieder bei einer GK anzumelden - was ich dann ja in Deutschland machen müsste.

Meine Fragen dazu wären: muss ich nun damit rechnen, rückwirkend für das letzte Jahr Beiträge zu zahlen, bzw. wie kann ich dieses umgehen. Ich weiß natürlich, dass ich eigentlich verpflichtet war, mich zu versichern habe mich aber naiverweise nicht darum gekümmert.

Ich arbeite und wohne nach wie vor in Schweden, habe aber keine feste Arbeit. Welchen Status müsste ich dann eigentlich bei der KK angeben? Es ergeben sich ja durchaus unterschiedliche Tarife und ich blicke da nicht recht durch...

In anderen Beiträgen war davon die Rede, dass man sich einfach bei einer anderen GK melden könnte, ohne meine vorherige KK anzugeben.
Habe ich das richtig verstanden? Was muss ich genau beachten?

Freue mich über eure Hilfe!

Verfasst: 22.05.2012, 20:26
von Rossi
Na ja, Du hast derzeit noch ein kleines Problemchen, weil Du offensichtlich noch in Deutschland gemeldet bist.

Du solltest zusehen, dass eine Abmeldung rückwirkend erfolgt. Wenn Dir dies gelingen sollte, dann musst Du auch nicht nachzahlen.

Du würdest in Deutschland der KV-Pflicht unterliegen, sobald Du danach wieder den Wohnsitz (Anmeldung) nimmst.

Verfasst: 23.05.2012, 11:28
von BlackSheep
Bin mir nicht sicher, ob man sich rückwirkend von Deutschland abmelden kann. Werd ich mal rausfinden. Und wenn ich dann eine KV haben möchte, müsste ich mich also wieder in Deutschland melden. Ansonsten müsste ich also das ganze letzte Jahr zurückzahlen, obwohl ich keinerlei Leistungen in Anspruch genommen habe? Ist das die einzige mögliche Alternative?

Wie sieht es aus, wenn ich mich bei einer Auslandskrankenversicherung anmelden würde? Gilt für die dasselbe. So wie ich das verstanden habe, ist denen egal, ob und wann ich vorher woanders versichert war. Dafür decken die wiederum nicht alle Leistungen einen normalen KV ab...

Verfasst: 23.05.2012, 12:31
von Vergil09owl
Du könntest auc eine Nachweis der schwedischen SV vorlegen als Nachweis das du in Schweden überwiegend gelebt hast oder wenn du dich hier arbeitslos meldest den Schwedischen E303 Nachweis beifügen.

Verfasst: 23.05.2012, 13:36
von BlackSheep
Hm, das mit SV wäre wohl kein Problem aber befreit mich das dann von meiner Versicherungspflicht? Und kann ich mich in dem Fall überhaupt noch in Deutschland versichern lassen? Der Punkt ist ja, dass ich weiter in Schweden lebe und wenn ich arbeite auch Steuern zahle - aber ich nach wie vor offiziell in Deutschland gemeldet bin, weil ich zwar in Schweden arbeiten darf aber aufgrund der Saisonanstellung kein permanentes Aufenthaltsrecht habe. Sonst wäre ich ja dort versichert. Ich sitze sozusagen zwischen den Stühlen, will mich nun aber gern wieder versichern, weil mir langsam doch etwas mulmig wird - wenn mal was passiert...

Verfasst: 23.05.2012, 14:55
von Vergil09owl
hm rein nach Schweden oder raus nach Deutschland das wäre denn die Frage, vieleicht mal bei der dvka nach fragen?

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm