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Unversichert arbeiten seit Monaten

Verfasst: 14.06.2007, 11:13
von digitalturbulence
Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Ich habe einen Kollegen in meiner Firma der aus dem Ausland ist und sich hier nicht so auskennt. Der arbeitet schon seit 2-3 Monaten unversichert in unserer Firma. Die Firma hat ihm keinerlei Informationen gegeben, sowie auch keine Einführung welche Pflichten er hätte. Stattdessen hat sie nur gefragt in welcher Versicherung er gerne sein möchte. Da hat er IKK Direkt angegeben, aber auf seinem Sozialversicherungsschein fehlt die Versicherungsnummer.
Wir haben heute bei der IKK Direkt angerufen, und die hatte ihn nicht in der Datenbank. Er sollte sich vorher erst dort anmelden.

Kann er jetzt einfach so unversichert erstmal weiterarbeiten, denn die Anmeldung dauert jetzt erstmal viel Zeit? Er muss am Arbeitsplatz auch körperliche Arbeiten machen die nicht ganz ungefährlich sind. Inwiefern haftet zu dieser "Unversicherungszeit" eigentlich der Arbeitnehmer? Ist das eigentlich in Deutschland legal??

Verfasst: 14.06.2007, 11:26
von Frank
Hat der Kollege überhaupt eine Arbeitserlaubnis? Kommt er aus einem EU-Mitgliedsland? Der Arbeitgeber muss ihn bei der Krankenkasse melden. Der Betrieb haftet auch dafür.

Verfasst: 14.06.2007, 11:50
von digitalturbulence
Frank hat geschrieben:Hat der Kollege überhaupt eine Arbeitserlaubnis? Kommt er aus einem EU-Mitgliedsland? Der Arbeitgeber muss ihn bei der Krankenkasse melden. Der Betrieb haftet auch dafür.


Er ist Einwohner von der EU (Frankreich), also braucht er keine Arbeitserlaubnis.
Gut das der Betrieb für ihn haftet.

Verfasst: 14.06.2007, 21:59
von fwilke
Hallo digitalturbulence.

Wenn er pflichtversicherter Angestellter ist, muss der Arbeitgeber doch Beiträge für ihn abführen. Wohin tut sie das? Vielleich hat der AG ihn woanders angemeldet? Gab es keine Meldung zur Sozialversicherung? Fragen Sie doch mal im Personalbüro nach ;-)

Frank Wilke

Verfasst: 14.06.2007, 22:58
von Rossi
Nun denn, ist nicht die Lösung in § 5 SGB V zu suchen; hier heisst es:

(1) Versicherungspflichtig sind

1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,



Tja, wenn ich mir die Bestimmungen in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SBV durchlese, dann ist er wohl pflichtvesichert, da kann man machen was man will. Die Beitragszahlung steht immer auf einem ganz anderem Blatt Papier. Dieses dürfte auch nictht´s damit zu tun haben, wann der Arbeitgeber mal endlich die Meldung zur Pflichtversicherung absendet.

Verfasst: 14.06.2007, 23:06
von fwilke
Hi rossi,

ich war mir nicht sicher, ob der Herr als "freier Mitarbeiter" oder als Angestellter seinen Dienst tut.

Frank Wilke