Nachgehender Leistungsanspruch

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

stefan_1304
Beiträge: 1
Registriert: 18.06.2012, 13:19

Nachgehender Leistungsanspruch

Beitragvon stefan_1304 » 18.06.2012, 13:23

Hallo zusammen,

ich habe beim aktuellen AG zum 30.06. gekündigt, fange in der neuen Firma aber erst am 01.08. an.
Für diesen einen Monat besteht ja der so genannte nachgehende Leistungsanspruch.

Ich bin aber diesen einen Monat ja eigentlich nicht krankenversichert. Habe ich irgendwelche Nachteile durch diese Zeit später einmal oder wie ist das Ganze genau zu verstehen. Vielen Dank.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 18.06.2012, 17:29

Okay, Du hast es richtig verstanden. Du bist zwar nicht versichert, hast aber dennoch einen nachgehenden Leistungsanspruch. Voraussetzung hierfür ist, das Du keiner andereren Tätigkeit in diesem Monat nachgehst (bspw. Mini-Job).

Na ja, ist es ein Nachteil?

Bei der späteren sog. KVdR (Krankenversicherung der Rentner) braucht man bestimmte Vorversicherungszeiten. Hier würde der 1 Monat nicht dazu zählen. Wenn Du sonst keine Lücken in der Krankenversicherung hast, dann ist es nicht weiter schlimm.

CTG
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 116
Registriert: 09.06.2012, 14:33

Beitragvon CTG » 18.06.2012, 17:30

Du bist in der Zeit des nachgehenden Leistungsanspruchs ganz "normal" versichert. Kannst zum Arzt gehen und über die Karte abrechnen etc.

Wenn dein neuer Arbeitgeber dich dann zum 1.8. bei deiner Kasse anmeldet passt alles. ;)

Edit: Hat Rossi sehr schön erklärt. ^^

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 18.06.2012, 17:51

Na ja,

Zitat:
ganz "normal" versichert

Jenes passt aber nicht. Er hat zwar einen Leistungsanspruch, ist aber de facto nicht versichert in dem Sinne.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 18.06.2012, 19:11

Hallo,
was aber auch bedeutet, dass ab dem 01.08. eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten beginnt.
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 18.06.2012, 19:51

solange er keine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigugn hat ja, wenn er verheiratet ist ist dies ein Satz mit X denn geht die Familienversicherung vor. Die Kasse wird sich denn entsprechend melden, hoffe ich.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste