Kann ich mich als Privatpersonen gegenüber einer Krankenkasse auf die Einhaltung der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetztes berufen?
Kann ich daraus Vorschriften als Anspruchsgrundlage gegenüber der Krankenkasse geltend machen und ggf. im Klagewege realisieren?
Oder welche Mittel habe ich sonst, daß die Krankenkasse diese Vorschriften beachtet?
Verwaltungsverfahrensgesetz Anspruchsgrundlage für Private?
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