Auslandsdeutsche zu Besuch in Dtld. - Versicherungspflicht

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emmameier
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Auslandsdeutsche zu Besuch in Dtld. - Versicherungspflicht

Beitragvon emmameier » 21.06.2012, 11:25

Eine Auslandsdeutsche möchte vorübergehend nach Deutschland zurück - wie bestimmt sich, ob sie versicherungspflichtig ist?

a. Sie besucht ihre Mutter in Gelsenkirchen und hält sich 4 Wochen bei ihr auf.

b. Sie besucht ihre Mutter in Gelsenkirchen und hält sich 4 Monate bei ihr auf.

c. Sie macht eine lange Wandertour kreuz und quer durch Deutschland und absolviert 5000 Kilometer in 300 Tagen.

d. Sie kommt für 2 Monate nach Gelsenkirchen, um nach dem Tod ihrer Mutter das geerbte Mietshaus zu verkaufen.

e. Sie kommt für 2 Monate nach Gelsenkirchen, um ihr Mietshaus zu renovieren.

Die Auslandsdeutsche ist nicht berufstätig, sondern lebt von ihren Vermögenserträgen. In jedem Fall kehrt sie danach ins Ausland zurück.

emmameier
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Beitragvon emmameier » 21.06.2012, 11:28

Ach so, Auslandsdeutsche lebt in einem Nicht-EU-Land ohne KV-Pflicht und hat dort keine KV.

Sie war in Deutschland früher gesetzlich versichert - nie privat.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.06.2012, 21:17

Und? Es gilt § 30 SGB I

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__30.html

Kein Daueraufenthalt keine Versicherungspflicht. Wollen wir mal hoffen das da nix passiert sonst ist das Häuschen weg.

http://www.tk.de/tk/entsendungen/steuer ... itz/213288

emmameier
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Danke Vergil

Beitragvon emmameier » 22.06.2012, 13:42

Wenn also keine Versicherungspflicht besteht, kann man sich über eine Reiseversicherung versichern. Wie ist das bei der Reiseversicherung denn mit der Deckungssumme. Die normalen Incoming-Versicherungen haben nur 50000 EUR. Gibt es welche, die eine höhere Deckung haben?

Rossi schrieb neulich von Blutgerinnungsmitteln.

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Beitragvon Vergil09owl » 22.06.2012, 21:41

Da gibt es hier sehr viele Experten die sich hier am besten damit auskennen.


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