Eine Auslandsdeutsche möchte vorübergehend nach Deutschland zurück - wie bestimmt sich, ob sie versicherungspflichtig ist?
a. Sie besucht ihre Mutter in Gelsenkirchen und hält sich 4 Wochen bei ihr auf.
b. Sie besucht ihre Mutter in Gelsenkirchen und hält sich 4 Monate bei ihr auf.
c. Sie macht eine lange Wandertour kreuz und quer durch Deutschland und absolviert 5000 Kilometer in 300 Tagen.
d. Sie kommt für 2 Monate nach Gelsenkirchen, um nach dem Tod ihrer Mutter das geerbte Mietshaus zu verkaufen.
e. Sie kommt für 2 Monate nach Gelsenkirchen, um ihr Mietshaus zu renovieren.
Die Auslandsdeutsche ist nicht berufstätig, sondern lebt von ihren Vermögenserträgen. In jedem Fall kehrt sie danach ins Ausland zurück.
Auslandsdeutsche zu Besuch in Dtld. - Versicherungspflicht
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Und? Es gilt § 30 SGB I
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__30.html
Kein Daueraufenthalt keine Versicherungspflicht. Wollen wir mal hoffen das da nix passiert sonst ist das Häuschen weg.
http://www.tk.de/tk/entsendungen/steuer ... itz/213288
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__30.html
Kein Daueraufenthalt keine Versicherungspflicht. Wollen wir mal hoffen das da nix passiert sonst ist das Häuschen weg.
http://www.tk.de/tk/entsendungen/steuer ... itz/213288
Danke Vergil
Wenn also keine Versicherungspflicht besteht, kann man sich über eine Reiseversicherung versichern. Wie ist das bei der Reiseversicherung denn mit der Deckungssumme. Die normalen Incoming-Versicherungen haben nur 50000 EUR. Gibt es welche, die eine höhere Deckung haben?
Rossi schrieb neulich von Blutgerinnungsmitteln.
Rossi schrieb neulich von Blutgerinnungsmitteln.
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