Familienversicherung - Problem

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Me+3
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Familienversicherung - Problem

Beitragvon Me+3 » 16.06.2007, 11:18

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DKV-Service-Center
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Re: Familienversicherung - Problem

Beitragvon DKV-Service-Center » 16.06.2007, 12:36

Hallo Me+3,
wenn Sie Harz 4 bekommen und Sie mit dem Vater der Kinder nicht verheiratet sind sind die Kinder über Sie Familienversichert.
Gruß

Me+3
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Beitragvon Me+3 » 16.06.2007, 13:01

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.06.2007, 18:54

Hello Me+3,

die Aussage der ARGE ist korrekt! Der Familienhilfeanspruch der Kinder ist vorrangig zu realisieren.

Aber was für ein Formular benötigt die BKK denn?

Vermutlich den sog. Fragebogen zur Feststellung des Familienhilfeanspruches. Grundsätzlich muss der Stammversicherte diesen Bogen ausfüllen.

Aber - in Ausnahmefällen - kann man auch selber die Feststellung der Familienversicherung betreiben. Schliesslich handelt es sich bei Familienversicherung um einen Anspruch der kraft Gesetzes entsteht.

Also nochmal hin zur BKK und die Feststellung selber betreiben. Darüber hinaus verstehe ich auch nicht, warum die Geschichte so schwer ist. Wenn die Kinder über kein eigenes Einkommen und Vermögen verfügen, dann dürfte es problemlos laufen.

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Beitragvon Me+3 » 17.06.2007, 19:51

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Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 17.06.2007, 20:07

bitte löschen

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.06.2007, 20:50

Hello Me+3,

ich würde es so machen. Fülle den Fragebogen aus und füge dort eine Anlage dabei, dass der Versicherte für längere Zeit im Ausland ist.

In erste Linie geht es ja um die speziellen Dinge deines Kindes; da du die Erziehungsberechtigte bist, kannst Du dieses meines Erachtens sehrwohl machen.

Die Familienversicherung ist nicht von einem sog. Antrag abhängig. Wie bereits oben erwähnt, tritt sie kraft Gesetzes ein, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ergo weise die Voraussetzungen nach, in dem deine Kinder kein Einkommen und Vermögen haben, darüber hinaus, dass sie leibliche Kinder des Stammversicherten sind.

Wenn das immer noch nicht klappt, dann kannst du leider nur eine Einstweilige Anordnung gem. § 86 Abs. 2 SGG beim zuständigen Sozialgericht beantragen. Dauert aber meistens auch ca. 4 Wochen.

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Beitragvon Me+3 » 22.06.2007, 11:25

Ok,hab was erreichen können, ein herzliches Danke an euch.
Ich lösch das mal hier alles,weil ich drauf aufmerksam gemacht worden bin,daß der Forenbetreiber evtl. einen drüber kriegen kann wegen meiner Postings.


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