Selbstständig - nachträglich Beiträge zahlen?

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TomBoy
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Selbstständig - nachträglich Beiträge zahlen?

Beitragvon TomBoy » 05.07.2012, 19:01

Hallo zusammen!

Ich hätte mal ein Anliegen und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Und zwar war ich vor einiger Zeit Student, aber nicht mehr familienversichert, habe also den Studententarif gezahlt. Irgendwann im Laufe des Studiums habe ich selbstständig für einen kurzen Zeitraum (2 Monate) gearbeitet und habe nach diesen Monaten eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung begonnen (und das Studium abgebrochen). Nun hatte ich damals bei der Beratung bei der Krankenkasse erwähnt, dass ich für zwei Monate selbständig wäre und anschließend Vollzeit arbeiten werde und ob es sich lohnen würde, in die private zu gehen für diesen Zeitraum bzw. wie hoch die Beiträge sein würden. Mir wurde gesagt, oder zumindest habe ich das so verstanden, dass ich nur den Studententarif zahlen müsste wenn ich in der gesetzlichen bleibe da ich ja noch bis Ende des Semesters Student bin und daher da auch gleich bleiben kann wenn ich praktisch mit dem Ende des Semesters die Vollzeitbeschäftigung beginne. Allerdings habe ich ganz gut verdient und war auch Vollzeit tätig während der Selbstständigkeit. Nun hatte ich heute ein Gespräch beim Steuerberater und der hat mir gesagt, dass ich das unbedingt prüfe sollte, weil das vielleicht so nicht stimmt. Jetzt wollte ich mal zur Krankenkasse gehen und das vor Ort klären, vielleicht ist dort noch die Dame von damals tätig....allerdings mache ich mir natürlich sorgen, dass man mir unlautere Absichten unterstellen wird, was absolut nicht der Fall ist, da ich eine ehrliche Haut bin und bisher immer war und alles nachzahlen werde, was nicht korrekt verrechnet wurde. Reicht es denn trotzdem, wenn ich das praktisch nur "mündlich" kläre oder sollte ich lieber, sofern ich einen nicht unerheblichen Betrag nachzahlen muss, etwas schriftliches mitnehmen um nachzuweisen dass ich aktiv hingegangen bin und nicht erst nach Aufforderung? Ich will keinem Mitarbeiter der Krankenkasse unterstellen dass ich das am Ende um die Ohren gehauen kriege, aber man weiß ja leider nie wie schnell sich das Blatt wendet...Und kann mir denn etwas geschehen bis auf die Nachzahlungsaufforderung, also kann ich denn bestraft werden? :( Ich suche hier natürlich keine Rechtsberatung, aber hoffe natürlich, dass ich das in beidseitigem Interesse schnell aufklären kann und hoffentlich die Sache dann gegessen ist.

Viele Grüße

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